Für Frischwasser, das für die Gartenbewässerung verwendet wird, muss keine Abwassergebühr entrichtet werden. Die Wassermenge muss durch einen geeichten Gartenwasserzähler aus dem Fachhandel nachgewiesen werden. Aufgrund der Anschaffungs- und Installationskosten lohnt sich das bei größeren Grundstücken mit entsprechendem Gießwasserbedarf. Die Verwendung eines Gartenwasserzählers muss bei den Stadtwerken angemeldet werden. Die Formulare erhält man bei den Stadtwerken, im Rathaus oder auf der Internetseite der Stadt.
Fürstenfeldbruck:Sparen mit Gartenwasserzähler
© SZ vom 13.04.2018 / isru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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