Fürstenfeldbruck:Richtig durch den Nebel fahren

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Polizei gibt Tipps zum Verhalten im Herbst

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Frühe Dämmerung, feuchtes Laub auf den Straßen und Nebelschwaden, die die Sichtweite mitunter innerhalb von Sekundenbruchteilen auf vierzig Meter reduzieren - das sind ein paar Begleiterscheinungen des Herbstes. Was viele beim Spaziergang in der Natur bewundern und genießen, birgt für Autofahrer auf den Straßen einige Risiken. Deshalb gibt das für den Landkreis zuständige Polizeipräsidium Oberbayern Nord Tipps, wie Autofahrer sicher durch diese Jahreszeit kommen.

Im vorigen Herbst gab es im zehn Landkreise umfassenden Zuständigkeitsbereich des Präsidiums wegen Nebels 29 Verkehrsunfällen, bei der Hälfte wurden Personen verletzt. Um das zu vermeiden, müssen Autofahrer bei Nebel, Schneefall, Regen oder generell schlechter Sicht zumindest das Abblendlicht einschalten. Wie die Polizei in ihrer Mitteilung betont, ist das gesetzlich vorgeschrieben. Das Tagfahrlicht alleine genügt keinesfalls, da es nur vorne leuchtet. Sich in dieser Jahreszeit nur auf die Technik zu verlassen, ist auch nicht empfehlenswert. Denn die irreführend als "Lichtautomatik" bezeichnete Einstellung unterscheidet nur zwischen hell und dunkel, Nebel wird nicht erkannt. Bei deutlicher Beeinträchtigung der Sicht durch Nebel sollten Autofahrer die Nebelscheinwerfer einschalten. Fernlicht ist kontraproduktiv, da die feinen Wassertröpfchen dieses Licht noch stärker reflektieren. Die Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Meter (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) benutzt werden. Endet die Nebelbank, müssen die Nebelleuchten wegen der Blendgefahr wieder ausgeschaltet werden.

Wie die Polizei betont, muss die Geschwindigkeit stets den äußeren Verhältnissen angepasst werden. Als Faustregel dient die Sicht in Metern, umgerechnet in Kilometer pro Stunde (bei 30 Meter Sichtweite 30 km/h). Des Weiteren ist auf gute Wischerblätter, eine funktionierende Scheibenwaschanlage, Reifen mit ausreichend Profil und genügend Zeit zu achten, um beispielsweise morgens die Scheiben vom Nachtfrost zu befreien. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, zahlt zum Beispiel bei zu hohem Tempo zwischen 100 und 145 Euro Geldbuße und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderdatei.

© SZ vom 07.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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