Fürstenfeldbruck:Rathäuser versenden Wahlbenachrichtigungen

Lesezeit: 2 min

Die Vorbereitung einer Wahl bringt Kommunen einen großen Aufwand. Leichter habe es die Wähler, für sie geht es nur um die eigenen Unterlagen. (Foto: Günther Reger)

Erhalten Stimmberechtigte bis zum Montag, 4. September keine Karte, sollen sie sich an ihre Kommune wenden

Bis zum kommenden Montag, 3. September, müssten alle bei der Bundestagswahl am 24. September Wahlberechtigten eine Benachrichtigung von ihrer Kommune erhalten haben. Dies teilt das Landratsamt mit. Ist das nicht der Fall, sollten sich die Betroffenen mit der für sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Wählen können nämlich nur diejenigen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Wahlberechtigt ist wiederum jeder Deutsche, der am 24. September 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt oder sich sonst hier gewöhnlich aufhält. Jede Gemeinde führt auf der Grundlage ihres Einwohnermelderegisters ein Wählerverzeichnis. Alle Personen, die die Wahlvoraussetzungen erfüllen - wahlberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Auslandsdeutsche -, werden von Amts wegen in dieses Verzeichnis aufgenommen. Von Montag, 4. September an, bis einschließlich Freitag, 9. September, besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen, die zur eigenen Person eingetragenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

Die Wahlbenachrichtigungskarte informiert nicht nur über das jeweilige Wahllokal, in dem der Angeschriebene seine Stimme abgeben kann. Sie dient auch als Antrag für Briefwahlunterlagen. Ein Wahlschein kann persönlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Telefonisch geht das nicht. Briefwahlunterlagen sind bis zum Freitag, 22. September, bis 18 Uhr bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzufordern. In Ausnahmefällen, wozu eine "nachgewiesene plötzliche Erkrankung" zählt, ist das jedoch sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Der Briefwahlbrief wiederum muss am Sonntag, 24. September, bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Da dann die Auszählung beginnt, sind später eingehende Wahlbriefe ungültig.

Für den Wahlkreis 215 ist das Brucker Landratsamt zuständig. Laut diesem gehören 22 von 23 der Landkreiskommunen gehören zum Wahlkreis. Voraussichtlich sind 128 000 Personen aus dem Landkreis berechtigt, mit darüber abzustimmen, wer als Direktkandidat oder über die Landeslisten der Parteien in den nächsten Bundestag einziehen wird. Erstmals gehört Germering bei einer Bundestagswahl nicht mehr zum Wahlkreis 215, sondern zum neuen Wahlkreis 244 Starnberg-Landsberg am Lech. Den Bundestagswahlkreis 215 bildet neben den Brucker Kommunen mit Ausnahme von Germering noch der gesamt Landkreis Dachau mit weiteren 107 000 Wahlberechtigten. Der Wahlkreis 215 ist in 262 allgemeine oder Urnen-Wahlbezirke eingeteilt, von den 125 im Landkreis Dachau und 137 im Landkreis Fürstenfeldbruck liegen. Dazu kommen weitere 111 Briefwahlbezirke (Dachau: 49; Fürstenfeldbruck: 62). Neben hauptamtlichen Mitarbeitern der Kommunen sind am Wahltag bis zu 33215 ehrenamtlichen Helfer im Wahlkreis im Einsatz.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-ffb.de) unter "Wahlen" zu finden.

© SZ vom 31.08.2017 / eis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: