Fürstenfeldbruck:Raschere Unterbringung

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Kreisbauamt ist für Asylbewerber zuständig

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Das Landratsamt ist ein Zwitterwesen. Das resultiert aus zwei Zuständigkeiten. Einerseits ist es eine staatliche Behörde, andererseits eine Behörde des Landkreises. Kümmern sich der Landrat und seine Mitarbeiter beispielsweise um Gesundheitsfragen oder Baugenehmigungen, handeln sie im Auftrag des Freistaats als staatliche Behörde. Als Kreisbehörde wird der Landkreis immer dann tätig, wenn er mit Angelegenheiten des Landkreises befasst ist. Das ist beispielsweise bei der Kreisklinik, bei den weiterführenden Schulen, bei der Förderung von Kultur und Sport oder bei Kreisstraßen der Fall. Obwohl eigentlich die staatlichen Bauämter für alle Baumaßnahmen zuständig sind, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern stehen, übernahm bereits in der Vergangenheit die kreiseigene Bauabteilung diese Aufgabe quasi freiwillig.

Dieser seit Jahren üblichen Vorgehensweise hat auch der Kreistag aus pragmatischen Gründen zugestimmt. Die Zuständigkeit des Landkreises ermöglicht es nämlich, Asylbewerber schneller unterzubringen, weil die Verfahren vereinfacht und damit beschleunigt werden. Ermöglicht wurde das durch eine neue Verordnung, die vorsieht, die Zuständigkeit für Baumaßnahmen für Asylbewerberunterkünfte für einen befristeten Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2017 auf die Landratsämter zu übertragen.

Eigentlich ist die Hochbauabteilung im Brucker Landratsamt schon jetzt mit eigenen Baumaßnahmen überlastet. Das ist einer der Gründe, weshalb dringende Sanierungsmaßnahmen an Schulbauten regelmäßig verschoben wurden und werden. Zudem befürchten Kritiker wie der Grünen-Kreisrat Martin Runge, dass mit der neuen Aufgabe der kommunale Kostenanteil für die Betreuung und Unterkünfte der Flüchtlinge weiter ansteigt. Schon jetzt finanziert der Freistaat nicht alle Leistungen, die das kreiseigene Landratsamt für Asylbewerber erbringt. Das fehlende Geld holt sich der Landkreis über die Kreisumlage bei den Kommunen.

© SZ vom 09.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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