Fürstenfeldbruck:Raff kündigt Vertrag mit SCF

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Oberbürgermeister will Fußballverein zum Ansetzen von Neuwahlen zwingen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der Konflikt zwischen Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) und Jakob Ettner, dem Präsidenten des Sportclubs, eskaliert. In einem Schreiben vom Donnerstag, das der SZ vorliegt, teilt Raff Ettner die Kündigung des Pflegevertrags für das Sportgelände an der Klosterstraße mit und stellt einen neuen Vertrag nur für den Fall in Aussicht, dass der SCF dieses Jahr seinen Vorstand neu wählt. Ettner bestreitet, dass eine Vertragskündigung rechtens ist und wirft dem OB vor, den Verein in die Insolvenz zu treiben. Er interpretiert das Schreiben als Erpressungsversuch und unzulässigen Eingriff in einen eigenständigen Verein, spricht von "Amtswillkür" und kündigt an, Anzeige zu erstatten.

Hintergründe sind die im 2018 nur knapp abgewendete Insolvenz des Vereins, der im Juli sein hundertjähriges Bestehen feiert, sowie interne Differenzen zwischen dem Vorstand und der Seniorenfußballabteilung "Alte Liga" - deren Mitglieder teils bis heute den Ausschluss aus dem Verein anfechten. 2018 war wegen der Querelen eine Neuwahl abgesetzt worden. Raff will diese Wahl noch dieses Jahr durchsetzen, Ettner hält sie zurzeit nicht für möglich.

In seinem Schreiben begründet Raff seinen Entschluss mit Zweifeln an "geordneten und satzungskonformen Vereinsverhältnissen" und wirft Ettner vor, keine triftigen Gründe für die Verschleppung der Mitgliederversammlung genannt zu haben. Deshalb kündigte er zwar nicht den Nutzungsvertrag für das städtische Sportgelände, wie dies Ettner befürchtet hatte, wohl aber den Vertrag, durch den dem Verein jährlich etwa 95 000 Euro für Unterhalt und Pflege der Sportanlagen zufließen. Raff spricht von einer fristgerechten Kündigung zum 31.12.2019. Umstritten ist, ob dies rechtlich zulässig ist. Denn der Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2024, der der SZ in Auszügen vorliegt, setzt einer Kündigung in Paragraf elf enge Grenzen. Möglich ist diese offenbar nur, wenn beispielsweise der Verein "seinen sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen ... nicht nachkommt", sich auflöst oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Weitere Kündigungsgründe: eine drastische Reduzierung der Mitgliederzahl. Von einer Mitgliederversammlung aber ist nicht die Rede.

Würde die Kündigung in Kraft treten, wäre der Verein Ettner zufolge bald pleite und würde doch noch in die Insolvenz schlittern. Dann könnte er auch nicht die Flutlichtanlage errichten, für die der Landessportverband die Zuschüsse von der Stadt zurückfordern würde. Und er könnte auch das städtische Darlehen über 30 000 Euro nicht zurückzahlen. In Kreisen des Stadtrats gibt es ebenfalls Zweifel, ob Raffs Strategie zulässig ist.

Einen Dämpfer erhält Ettner freilich nun von anderer Seite: In einer Stellungnahme des bayerischen Landessportverbandes auf Nachfrage der SZ heißt es sinngemäß, eine Mitgliederversammlung sei auch dann möglich, wenn die genaue Mitgliederzahl eines Vereins nicht bekannt sei - so wie dies bei bis zu 30 Personen der Fall sein soll, die mehrheitlich dem Ettner-kritischen Lager zugerechnet werden. Ettner argumentiert, Beschlüsse könnten ungültig sein, wenn der Vorstand auch nur eine Person zu viel oder zu wenig zur Wahlversammlung einlade. Dem widerspricht BLSV-Sprecher Christian Henßel. Sein Tipp: Sicherheitshalber auch alle strittigen Mitglieder einladen. Beschlüsse seien aber auch wirksam, wenn einzelne Mitglieder irrtümlich keine Einladung erhalten haben - sofern davon auszugehen ist, dass diese Beschlüsse "auch bei ordnungsgemäßer Einladung nicht anders ausgefallen wären".

© SZ vom 29.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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