Fürstenfeldbruck:Raff äußert sich nicht zu Vorwürfen

Am Dienstagabend hat sich der Aufsichtsrat der Stadtwerke mit dem Vergleich mit dem früheren Stadtwerkechef Enno W. Steffens beschäftigt sowie mit einem möglichen Fehlverhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden und Oberbürgermeisters Erich Raff (CSU). An die Öffentlichkeit drang bislang nichts, die Sitzung war nicht öffentlich - Mitglieder des Aufsichtsrats würden sich strafbar machen, wenn sie darüber berichten. Raff lehnte am Mittwoch jede Stellungnahme ab und verwies an die mit dem Fall betraute Anwaltskanzlei. Auch von dort gab es bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme.

Als wahrscheinlich gilt, dass der Aufsichtsrat dem vor dem Landgericht ausgehandelten Vergleich zustimmt. Der sieht eine Abfindung von gut 130 000 Euro für den Ende 2018 gekündigten Steffens vor. Einen einstimmigen Beschluss konnte der Aufsichtsrat vor zwei Wochen am Tag der Verhandlung nicht fassen, weil sich Tommy Beer als einziges Mitglied nicht im Gerichtssaal, sondern im Ausland befand.

Pikanter dürfte der bereits öffentlich von den Aufsichtsratsmitgliedern Walter Schwarz, Karin Geißler, Philipp Heimerl und Dieter Kreis erhobene Vorwurf gegen Raff sein, er habe Steffens 2015 eine zusätzliche, erfolgsabhängige und jährlich zu zahlende Tantieme in fünfstelliger Höhe genehmigt - ohne Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Regelung im Gesellschaftsvertrag unter Paragraf neun, Absatz zwei, ist klar. Dort heißt es: "Der Aufsichtsrat ist zuständig für folgende Aufgaben: a) Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführung." Sollte der OB die Aufsichtsräte wirklich übergangen haben, dann ist offen, ob dies rechtliche oder finanzielle Konsequenzen für ihn haben könnte, beispielsweise in Form einer Haftung.

© SZ vom 28.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: