Fürstenfeldbruck:Rätselhafte Telefon-Überweisung

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Amtsgericht setzt Prozess wegen Geldwäsche gegen 33-jährigen Puchheimer aus

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Telefon-Banking, so könnte man gerade jetzt meinen, da wieder hunderte Datensätze im Netz gelandet sind, ist im Unterschied zum Online-Banking sicher vor Unbefugten. Doch ganz so leicht ist die Sache nicht. Einer Frau aus Meschede (Kreis Hochsauerlandkreis) wurden per telefonischer Überweisung fast 2000 Euro von ihrem Konto transferiert - zum Glück für die Kontoinhaberin kam ihre Bank für den Schaden auf. Der Empfänger der unberechtigten Überweisung, ein 33 Jahre alter Puchheimer, steht nun wegen leichtfertiger Geldwäsche vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. Da der junge Mann zum Sachverhalt schweigt, setzte der Vorsitzende Richter die Verhandlung für weitergehende Ermittlungen aus.

Dem Strafbefehl zufolge haben unbekannte Täter irgendwann im Jahr 2017 die Telefon-Banking-Daten der Kontoinhaberin ausspioniert. Am 23. Oktober 2017 überwiesen sie 1995 Euro auf das Konto des Angeklagten in Puchheim; der Verwendungszweck lautete: Not Provided//Miete. Noch am gleichen Tag wurden von diesem Konto mit einer Karte vom Geldautomaten 1001,95 Euro abgehoben, am darauffolgenden Tag weitere 985 Euro. Deshalb sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche erfüllt.

Der Angeklagte hatte Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam. Dort macht der 33-Jährige keine Angaben; so hatte er es auch schon bei der Polizei gehalten. Sein Verteidiger verweist darauf, dass die fraglichen Abhebungen am Automaten getätigt wurden, also theoretisch auch ein anderer das Geld mit der EC-Karte seines Mandanten hätte abheben können.

Mangels anderer Anhaltspunkte konzentrierten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei in erster Linie auf die Kontobewegungen des Puchheimers. Wie sich zeigt, werden monatlich 955 Euro Gehalt auf dessen Kontoüberwiesen. Regelmäßig hebt dieser das Geld am Tag darauf komplett ab. Unterm Strich, so das Fazit des Vorsitzenden Richters Johann Steigmayer, weise das Konto stets ein leichtes Minus auf. Als er sich den November 2017 anschaut, entdeckt er insgesamt drei Rücklastschriften. Die nimmt die Bank bei einer Kartenzahlung vor, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt war. Sollte das regelmäßig vorkommen, mache er sich schnell des Betrugs verdächtig, warnt der Richter den Angeklagten. Um dann dem Verteidiger zu beantworten, über welche Zeitspanne sich die Analyse der Kontodaten erstreckt: "Fünf Monate, 60 Einträge, keine weiteren Auffälligkeiten", fasst der Richter zusammen. Und gibt dem Puchheimer erneut die Möglichkeit zu einem strafmildernden Geständnis.

Der lässt seinen Anwalt erneut erklären, dass er keine Angaben macht. "Mir fällt da noch einiges ein", erklärt der Vorsitzende mit Blick auf weitere Ermittlungen. Bevor er die Verhandlung aussetzt, sagt er noch: "Auch wenn es zu keiner Verurteilung kommt, könnte man über eine ungerechtfertigte Bereicherung nachdenken." Mit diesem im bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Paragrafen könnte der Puchheimer zur Herausgabe des Geldes verpflichtet werden.

© SZ vom 08.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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