Fürstenfeldbruck:Polizisten bestochen

Lesezeit: 2 min

Amtsgericht verurteilt 36-jährigen Gastwirt zu 2800 Euro Geldstrafe

War es nur eine von südländischer Gastfreundschaft geprägte Einladung oder wollte ein Gastwirt damit zwei Polizeibeamte dazu bewegen, das Telefonat hinterm Steuer zu vergessen und von einer Strafverfolgung abzusehen? Die Frage hatte am Dienstag ein Richter am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck zu klären. Die Staatsanwaltschaft warf dem 36-Jährigen Bestechung vor. Der Vorsitzende Richter sah den Tatbestand nach eineinhalb Verhandlungsstunden ebenfalls erfüllt, wenn auch in einem minderschweren Fall. Er verurteilte den bis dahin nicht vorbestraften Familienvater zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 2800 Euro.

Der Angeklagte stammt aus Georgien, ist aber in Griechenland aufgewachsen, seit er etwa zehn Jahre alt war. In Deutschland lebt er nun 14 Jahre, 2015 eröffnete er mit seiner Frau und auf deren Namen eine Sportlerkneipe im Landkreis. Dort kam es im Juni letzten Jahres zur Begegnung mit der Polizei. Der Anklage zufolge beobachteten zwei Streifenpolizisten, wie der 36-Jährige telefonierend und ohne Sicherheitsgurt mit seinem Auto auf den Parkplatz des Sportgeländes fuhr. Als sie den Gastwirt auf seine Vergehen hinwiesen - und auf die bevorstehenden Bußgelder - so der Vorwurf, habe dieser die Polizeibeamten eingeladen, bei ihm für hundert Euro zu essen und zu trinken, wenn sie im Gegenzug seine Vergehen vergessen.

"Der Vorwurf ist ungerecht, so war das nicht", beginnt der Angeklagte. Ein Dolmetscher muss seine Aussage übersetzen. Wie der Wirt erläutert, wurde an jenem Abend in der Sportlerkneipe ein Geburtstag gefeiert. Er sei mit seinem Auto gefahren und habe telefoniert, räumt er ein. Und gibt auch zu, die beiden Polizisten in die Wirtschaft gebeten zu haben. Allerdings bestreitet der 36-Jährige energisch, diese Einladung an die Bedingung geknüpft zu haben, dass die Beamten seine Vergehen nicht weiter verfolgen. Er lade auch ab und zu den Bürgermeister ein, ohne an Bestechung zu denken. Gastfreundlichkeit gehöre nun einmal zu seinem Naturell. "Ich lade alle Anwesenden hier im Gerichtssaal ein", bekräftigte der Angeklagte. Dessen Frau hatte nach dem Vorfall die Scheidung eingereicht.

Die Schilderung der Polizeibeamten ähnelt der des Angeklagten in weiten Teilen. Aber was dessen Einladung betrifft, haben sie doch eine andere Erinnerung. Der Wirt habe sie von Anfang an in die Wirtschaft gebeten, noch bevor über die Höhe der Bußgelder gesprochen wurde, berichtet der eine. Sein Kollege ergänzt, dass der Gastwirt die Einladung wiederholte, als die Höhe der Strafe, gute hundert Euro, zur Sprache kamen. "Machst du keine Anzeige, kommst du rein und kannst für hundert Euro essen", zitiert der Beamte den Angeklagten. Er habe sich noch vergewissert, ob dieser das Angebot ernst meine. Der habe es wiederholt, schildert der Polizist. Sein Kollege bestätigt diese Aussage. Beide erklären, dass sie sich gut mit dem 36-Jährigen verständigen konnten.

Die Beteuerung eines Kollegen des Angeklagten, "bei uns in Griechenland ist das normal, wenn du Leute einlädst", kann Richter Martin Ramsauer am Ende nicht von der Unschuld des 36-Jährigen überzeugen. Er verurteilt ihn wegen Bestechung zu 2800 Euro Geldstrafe.

© SZ vom 15.03.2017 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: