Fürstenfeldbruck:Party mit Nachspiel

Lesezeit: 2 min

Stadtrat kommt vor Gericht mit einer Geldauflage davon

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Am Ende dürfte Jan Halbauer mit dem Ende seines Prozesses zufrieden sein: Der 34 Jahre alte Grünen-Stadtrat muss zwar in den nächsten sechs Monaten 5000 Euro Geldauflage zahlen. Aber dann wird sein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte endgültig eingestellt - ohne Verurteilung, ohne Schuldspruch. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl eine viermonatige Bewährungsstrafe für den bis dato unbescholtenen jungen Mann beantragt, der in einer Nacht Ende Oktober 2017 vor dem Buck Rogers in der Hasenheide einem Verletzten helfen wollte, der von einem Auto angefahren worden war.

"23-Jähriger rast absichtlich in Gruppe", hatte eine Lokalzeitung damals getitelt. Der Streit zweier Gruppen war in dem Brucker Club so eskaliert, dass ein junger Münchner schwer, ein weiterer Mann leicht verletzt wurde. Der Anblick des am Boden liegenden Verletzten habe offenbar zusammen mit dem Tumult - etwa 20 Personen bildeten mehrere Grüppchen, diskutierten lautstark - in ihm eine Art überschäumenden Aktionismus geweckt, die 1,7 Promille Alkohol im Blut taten ihr übriges, erklärte Halbauers sein Verhalten. Der nach eigener Aussage kaum Alkohol gewöhnte 34-Jährige kam mit zwei Freunden von einer Ministrantenparty.

Wie Halbauer im Gerichtssaal schildert, herrschte ziemliches Chaos, nachdem der Mann angefahren worden war. "Die Person bleibt liegen, der Täter flüchtet. Ich habe zu meinen Bekannten gesagt, Krankenwagen rufen, Polizei", erinnert er sich. Und zeigt Einsicht: "Ich wollte helfen, ich bin übers Ziel hinausgeschossen." Er betont: "Ich habe keinen Polizisten erkannt." Möglicherweise habe er in dem Tohuwabohu einen Beamten nicht als solchen erkannt und ihn im Affekt geschubst. Am ersten Prozesstag im Mai hatte der 34-Jährige das noch bestritten, ebenso den zweiten Vorwurf, er habe sich gewehrt, als ihn ein weiterer Beamter mit Würgegriff von dem Verletzten wegführte.

Die drei Polizisten sagen aus, sie seien mit Blaulicht und Sirene gekommen, aber in Zivilkleidung. Zwei männliche Beamte waren zuerst mit dem Angeklagten konfrontiert. Einer schildert, der sichtlich betrunkene Angeklagte habe zunächst nicht auf seinen Platzverweis reagiert, sich dann entschuldigt und entfernt, "und dann ist er wieder hin". Da der Angeklagte dann mit der rechten Hand ausgeholt habe, habe ihn ein Beamter von hinten in den Würgegriff genommen um seinem Kollegen einen Faustschlag zu ersparen. "Er hat die ganze Zeit gesagt, dass er Stadtrat ist", erinnern sie sich. Für den medizinischen Sachverständigen passt Halbauers merkwürdiges Verhalten zu seinem Alkoholpegel. Seine Schuldfähigkeit sieht er für den Abend nicht eingeschränkt - abgesehen von den Sekunden im Würgegriff. "Atemnot ist etwas, wogegen man sich instinktiv wehrt."

"Das ist eigentlich die Haupthandlung", hakt der Verteidiger ein und betont, dass der andere Vorwurf, das Schubsen "am unteren Ende" der Straftaten stehe. Für die Staatsanwältin bleibt es "ein tätlicher Angriff". Doch der Vorsitzende folgt dem Vorschlag des Verteidigers: Gegen Zahlung von 5000 Euro an die Staatskasse, zwei Polizisten und den Polizeisportverein stellt er das Verfahren ein.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: