Fürstenfeldbruck:Ministerium auf Tauchstation

Lesezeit: 2 min

Die Kreisstadt dringt bislang vergeblich auf eine offenbar mögliche Einigung bei der Asyl-Erstaufnahmestelle

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Eine Lösung um Belegung und Laufzeit der Asyl-Erstaufnahmestelle scheint in greifbarer Nähe. Um so mehr herrscht im Rathaus Ratlosigkeit und Ärger, dass das Bayerische Sozialministerium seit den letzten Gesprächen im November auf Tauchstation gegangen ist und es seither keine Rückmeldungen mehr gab. Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) und sein Vize Christian Götz (BBV) dringen nun auf erneute Gespräche: "Da muss unbedingt was passieren, wir brauchen eine Entscheidung". Landtagsabgeordneter Alexander Dorow wurde darum gebeten, die Angelegenheit bei der CSU-Klausurtagung in Kloster Banz anzusprechen.

Deutlich geworden ist, dass das Ministerium zwar bereit ist, die Höchstgrenze unterzubringender Flüchtlinge von derzeit 1600 abzusenken, bei 1100 jedoch die Schmerzgrenze liegt. Der Stadtrat knüpft bislang die Erteilung der seit Jahren überfälligen Betriebsgenehmigung für das mittlerweile entmilitarisierte ehemalige Unteroffiziersheim und die benachbarten Gebäudeflügel an eine Maximalbelegung von 800 bis 1000 Personen - je nach Belastungsfähigkeit der Stadt. Raff äußerte sich jüngst vorsichtig optimistisch, dass auch eine Kapazität von 1100 Personen nicht ausgeschöpft würde - nachdem im Herbst nur zwischen 300 und 450 Flüchtlinge am Rande des Fliegerhorsts untergebracht waren, ist deren Zahl mittlerweile wieder auf 850 gestiegen. Umstritten ist weiterhin der Zeitpunkt, an dem die Unterkunft aufgelöst werden muss, um nach dem für 2023 erwarteten Abzug der Bundeswehr Platz zu machen für die zivile Überplanung des gesamten Areals. Der Stadtrat will einer Betriebsgenehmigung nur bis Ende 2022 zustimmen, das Ministerium will sich einen Betrieb bis Ende 2026 offenhalten. Sozialministerin Emilia Müller hat angeboten, bei einem Abzug der Bundeswehr 2023 auf Antrag Fürstenfeldbrucks aber nochmals den Bedarf zu prüfen. Götz schlägt nun einen Kompromiss vor, der eine Art Beweislastumkehr vorsieht: Die Betriebsgenehmigung könnte bis Ende 2023 erteilt werden. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung gäbe es dann aber nur, sofern das Ministerium den weiterhin bestehenden Bedarf belegen kann und auch darlegt, was bei einer Evaluation auf den Prüfstand kommt. Das Ministerium sitze ohnehin in der Angelegenheit am längeren Hebel und gehe damit kein unkalkulierbares Risiko ein, so der Zweite Bürgermeister. Auf den Termin 31.12.2023 will auch Raff pochen: "Das ist uns wichtig".

Bei einem anstehenden Gespräch im Ministerium dürfte die Stadtspitze einen weiteren Problempunkt ansprechen: Die Verweildauer der Flüchtlinge in der Unterkunft ist von einst drei bis sechs auf sechs bis neuen Monate gestiegen. Das erleichtert zwar einerseits die Arbeit der Asylhelfer, die eine bessere Bindung zu den Bewohnern aufbauen können. Für die Kommune aber bedeutet es eine weitere finanzielle Belastung. Denn in der Unterkunft sind viele Familien mit Kindern untergebracht. Und drei Monate nach Ankunft gilt für Kinder Schulpflicht. An den Kosten sollte sich der Freistaat nach dem Willen der Stadt maßgeblich beteiligen.

© SZ vom 06.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: