Fürstenfeldbruck:Lohnfortzahlung für Retter-Fortbildungen

Künftig können sich ehrenamtliche Retter und Katastrophenschützer einfacher fortbilden lassen. Eine Änderung des bayerischen Katastrophenschutzgesetzes erleichtere ihre Freistellung für Schulungen während der Arbeitszeit, teilt der Stimmkreisabgeordnete Reinhold Bocklet (CSU) mit. Die neue Regelung stelle sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter für notwendige Fortbildungen in den Bereichen Rettungsdienst und Katastrophenschutz freistellen. Sie bekommen den Lohn vom Staat ersetzt, aber nur für Fortbildungen, die ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen können. Der Regelfall soll das Bocklet zufolge nicht werden, "sonst würden sich Arbeitgeber irgendwann hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen". Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es seiner Ansicht nach nicht geben. Das Ehrenamt solle ein Ehrenamt bleiben.

© SZ vom 27.03.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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