Fürstenfeldbruck:Lände in der Warteschleife

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Debatte über städtebaulichen Wettbewerb an diesem Donnerstag

Weiterhin offen ist die Form der Ausschreibung des Ideenwettbewerbs für den Bereich Aumühle/Lände. Nachdem der Punkt aus Zeitgründen bereits Mitte November von der Tagesordnung des Planungsausschusses abgesetzt worden war, geschah dies auch in der außerplanmäßigen Sitzung am 17. Dezember. Da widmete sich der Ausschuss vor allem dem umstrittenen Erweiterungsbau des Landratsamts, deshalb wurde das Thema "Auslobungstext für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil" erneut vertagt - auf eine Sondersitzung an diesem Donnerstag.

Ein runder Tisch, so viel ist immerhin bereits klar, wird sich nicht mit diesem bedeutsamen Projekt beschäftigen. Im Fachausschuss bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass der Ertrag eines zusätzlichen, vielköpfig besetzten Gremiums den Mehraufwand nicht rechtfertigt. "Das können wir auch selbst", antwortete Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) auf eine entsprechende Anfrage des Umweltbeiratsvorsitzenden Georg Tscharke. Dieser regte an, noch vor der Festlegung auf ein Vergabeverfahren Ideen zu sammeln und Bürger einzubinden. Der Planungsausschuss verständigte sich darauf, bei Bedarf jeweils einen Vertreter eines Beirats in den regulären Sitzungen zu Wort kommen zu lassen.

Stadtbaurat Martin Kornacher plädierte bereits für einen sehr breit angelegten Wettbewerb. Er favorisiert das sogenannte RPW-Verfahren, bei dem zehn Architekturbüros zehn separate Entwürfe für die Gestaltung des Bereichs, zu dem neben dem Stadtwerkegelände auch der Alte Schlachthof und das aktuell noch vom Bauhof genutzte Areal zählen. Bis zu 80 Prozent der Kosten für einen solchen Wettbewerb werden vom Freistaat übernommen, zudem sei hier die Wahrscheinlichkeit am größten, "einen besonderen, städtebaulich überzeugenden Entwurf von hoher Qualität zu erhalten". Alternativen sind das Plangutachten, bei dem drei Büros drei Entwürfe vorlegen - wie bei der Planung des Viehmarktplatzes - sowie die "Direktbeauftragung nach VgV", bei der ein Büro drei Entwürfe zur Auswahl vorlegt.

© SZ vom 08.01.2019 / slg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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