Fürstenfeldbruck:Kreiszuschüsse für soziale Einrichtungen

Der Landkreis Fürstenfeldbruck stellt alljährlich Geld bereit, um sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden Zuschüsse für ihre Arbeit zu gewähren. Um in den Genuss solcher Zuschüsse zu kommen, müssen die Einrichtungen bis spätestens 30. Juni einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt stellen. Gefördert werden Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen, die ihre Dienste, wie etwa Beratung in sozialen Angelegenheiten, Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils oder verschiedene Hilfen bei Krankheit und im Alter im ganzen Landkreis anbieten. Finanzielle Unterstützung erhalten auch ambulante Pflegedienste für betriebsnotwendige Investitionen. Die Anträge können von der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de im Menü Gesundheit und Soziales/Hilfe in besonderen Situationen heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141/519-506 gibt es zudem Auskünfte auf Fragen.

© SZ vom 06.04.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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