Knapp 400 000 Euro Außenstände muss der Landkreis bis zum Jahresende bei anderen Bundesländern eintreiben. Sonst verfällt sein Anspruch und er bleibt auf den Kosten sitzen. So in etwa hat Dietmar König, Leiter des Jugendamtes, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses im Rahmen das Quartalscontrollingberichts die aktuelle Situation skizziert. Wie König erläuterte, wurde das Geld allein für die Betreuung so genannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ausgegeben. Allerdings gehe es nur um Ausgaben, die vor November 2015 entstanden seien. Für die Zeit danach gilt eine andere Art der Abrechnung. König zufolge hat der Landkreis bewusst verhältnismäßig viele minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Die Kosten für ihre Unterbringung und Betreuung für die Zeit vor dem 1. November 2015 werden gemäß dem so genannten Königsteiner Schlüssel verteilt, der auch bei der Verteilung von Flüchtlingen auf ganz Deutschland greift. Konkret geht es um 389 000 Euro. "Die Schreiben sind draußen", sagte König. Nun müsse man die Reaktionen abwarten, einige Schuldner etwa würden die Abrechnung des Landkreises in frage stellen, berichtete der Jugendamtsleiter. In einem solchen Fall kann der Landkreis aber immer noch Klage einreichen. Dann wäre die Frist zur Verjährung der Außenstände am Ende dieses Jahres nicht mehr von Bedeutung.
Fürstenfeldbruck:Kreis will Auslagen zurück
400 000 Euro für die Betreuung junger Flüchtlinge sind noch offen
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