Ob die Kreisstadt Förderzusagen für kirchliche Träger von Krippen und Kindergärten an die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegen Diskriminierung knüpfen darf, ist völlig offen. Rathausjurist Christian Kieser hält dies in einer Einschätzung, die der SZ vorliegt, für rechtswidrig. SPD-Stadtrat Axel Lämmle widerspricht. Nächste Woche will OB Klaus Pleil (BBV) gemeinsam mit den Spitzen der Verwaltung klären, wie es weitergeht. Möglicherweise wird die Stadt eine externe Expertise einholen. Da es an einschlägigen Gerichtsurteilen fehlt, könnte Bruck einen Präzedenzfall schaffen.
Der Sozialausschuss hatte sich im November mit der Forderung von Lämmle und Fraktionskollegin Claudia Calabró beschäftigt, die Abstimmung aber zurückgestellt. Lämmle will an seinem Antrag festhalten und bleibt dabei: Ein denkbarer Missbrauch kirchlicher Sonderrechte dürfe nicht dazu führen, "Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füßen zu treten". Es geht darum, ob die Stadt die kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht hinnehmen muss oder ob sie kirchlichen Trägern freiwillige kommunale Zuschüsse verweigern kann. Diese dürfen Mitarbeiter wegen sexueller Orientierung, Wiederverheiratung nach Scheidung oder Konfessionslosigkeit entlassen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im November das Privileg der Kirchen gestärkt. Dadurch aber werde das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen nicht beschnitten, so Lämmle. Städte und Gemeinden seien nicht verpflichtet, ein aus ihrer Sicht bestehendes Fehlverhalten auch noch mit Zuschüssen zu belohnen.
Die Gelegenheit wäre günstig, einen Passus zum Diskriminierungsschutz aufzunehmen. Denn die Stadt hat freien Trägern jüngst höhere Zuschüsse in Aussicht gestellt - mehr als die 2014 gezahlten 381 000 Euro . Die überarbeiteten Verträge müssten also ohnehin von beiden Seiten unterschrieben werden. Zehn Krippen gibt es im Stadtgebiet, einer der sechs Träger ist kirchlich: die Caritas. Im Kindergartenbereich gibt es 16 Einrichtungen und sieben Träger. Jeweils zwei leiten Caritas und katholische Kirche, eine weitere die evangelische Kirche.
Stadtjurist Christian Kieser vertritt die Ansicht, die Verwaltung dürfe einen Beschluss im Sinne Lämmles "wegen Rechtswidrigkeit nicht vollziehen". Er beruft sich auf Gerichtsurteile, die der Kirche ihre Sonderstellung zusichern. Diese könne nicht gezwungen werden, die Grundsätze des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch in ihren Einrichtungen anzuwenden - zumal jenes AGG unter Paragraf 9, Absatz 1, eine entsprechende Kirchenklausel enthält. Credo: Mag diese Privilegierung auch auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgehen, so bleibt sie nach Überführung in Paragraf 140 des Grundgesetzes im Kern doch erhalten. Für Bruck würde dies bedeuten: Weil es sich bei den Zuschüssen zum Betriebsaufwand der Kitas um freiwillige Leistungen handelt, kann die Stadt diese zwar auch wieder streichen. Dies müsste sie aber für alle Einrichtungen gleichermaßen tun. Nach einer anwaltlichen Beratung widerspricht Axel Lämmle dieser Auffassung: Aus den von Kieser zitierten Paragrafen lasse sich keine Anspruchsgrundlage kirchlicher Einrichtungen auf Zuschüsse ableiten. Willi Dräxler, BBV-Stadtrat und selbst leitender Mitarbeiter der Caritas München, räumt ein, dass sich auch die katholische Kirche bewegen muss. Lämmles Forderungen hält er gleichwohl für überzogen. Seiner Ansicht nach würde die SPD zudem - wenn auch wohl unfreiwillig - Muslimen einen Bärendienst erweisen. Denn nach Gründung eines Wohlfahrtsverbandes auf Bundesebene können diese künftig ebenfalls Kitas betreiben. Was aber, wenn dort dann Betreuerinnen Kopftuch tragen? Müsste die Stadt dann nicht auch diesen Trägern die Zuschüsse streichen?
Auf seiner nächsten Sitzung wird sich der Sozialausschuss erneut mit dem Thema beschäftigen - voraussichtlich im Sommer. Gröbenzell hat jenes Thema längst abgehandelt. Im November hatte der Gemeinderat einen einige Monate zuvor gefassten Beschluss wieder gekippt und auf Empfehlung des Landratsamts doch auf eine Verpflichtungserklärung der kirchlichen Träger verzichtet, jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Überstimmt wurden damit auch Markus Rainer (Grüne) sowie Peter Falk und Axel von Walter (beide SPD) - allesamt Juristen.