Fürstenfeldbruck:Keine Befreiung an den letzten Unterrichtstagen

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Manche Schulleiter achten penibel darauf, dass Kinder nicht zu früh in die Sommerferien starten, andere weisen den Eltern die Verantwortung zu

Von Katharina Knaut, Fürstenfeldbruck

Ein letztes Mal früh aufstehen, ein letztes Mal die Tasche packen, ein letztes Mal um acht Uhr vor der Tafel sitzen - dann beginnen für die Schüler die Sommerferien. Zumindest wenn es nach dem Ferienplan des Kultusministeriums geht. Der mancher Eltern beginnt teilweise ein paar Tage früher. Immer wieder kommt es vor, dass Familien für günstigere Flugtickets oder eine entspannte Autofahrt den Ferienbeginn ihrer Kinder vorverlegen. Im Landkreis habe es in der Vergangenheit nur wenige Fälle gegeben, heißt es vom Schulamt. Auch in den höheren Schulen sind es überwiegend Einzelfälle. Dennoch ist das Schwänzen vor den Ferien ein Thema.

Wie mit solchen Fällen umgegangen werde, entscheide jede Schule selbst, so Thomas Frey, stellvertretender Leiter des Schulamts. Wo die einen locker sind, gehen andere streng vor. So müssen die Schüler der Josef-Dering-Volksschule in Eichenau in der ersten und letzten Schulwoche im Krankheitsfall ein Attest vorlegen. Bei unentschuldigtem Fehlen wird nachgeforscht. "So leicht machen wir es ihnen nicht", meint Schulleiterin Sandra Doriat. Auch in der ersten Schulwoche prüft sie etwaige Ausreden wie ein kaputtes Auto. "Dann lassen wir uns die Reparaturrechnung geben." Diese Haltung kommuniziere man auch gegenüber den Eltern. Heuer habe es aber noch keine Probleme gegeben, so Doriat. Walter Zellmeier, Schulleiter des Viscardi-Gymnasiums, geht anders vor. "Ich kann nicht jeden überprüfen. Eltern haben eine Erziehungspflicht. Wenn, dann müssen sie selbst damit umgehen."

Ein Grundsatz gilt jedoch an allen Schulen: Stellen Eltern im voraus einen Befreiungsantrag, um früher in den Urlaub fahren zu können, wird er abgelehnt. Ein Gebot, das von den Schulen konsequent umgesetzt wird. "Grundsätzlich gibt es zur Urlaubsverlängerung keine Befreiung", so Matthias Langensteiner, stellvertretender Schulleiter am Gymnasium Gröbenzell. Das teile man auch den Familien mit. In Elternbriefen klärt die Schule sie darüber auf. Nicht alle haben dafür Verständnis. Es seien durchaus schon böse Worte gefallen, so Langensteiner. Es wurde auch versucht, durch Buchungen Tatsachen zu schaffen und Druck auf die Schule auszuüben.

Dennoch gilt: Eine Befreiung wird nur in bestimmten Situationen erteilt, beispielsweise anlässlich der Hochzeit eines nahen Verwandten oder zu einer Beerdigung. Wird der Antrag genehmigt, erhält man von der Schule eine Unterrichtsbefreiung, die man bei einer Kontrolle vorweisen muss. Kann man das nicht, drohen Bußgelder. In der Regel lägen diese bei rund 20 Euro pro Fehltag, so Frey. Vor den Ferien könnten diese sich auch deutlich erhöhen.

Auch bei Befreiungen bieten sich aber Spielräume. Ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht, entscheidet die Schule. Auch gibt es Unterschiede. Während Eltern an manchen Schulen Nachweise vorlegen müssen, beispielsweise eine Einladung, prüft Claudia Frisch, Rektorin der Kerschensteiner- Grund- und Mittelschule in Germering solche Fälle nicht. Wenn jemand behauptet, zur Hochzeit seines Schwagers zu fahren, geht sie dem nicht nach. "Das muss man mit seinem Gewissen vereinbaren." Die meisten Urlaubsanträge erreichen Frisch aber auch nicht im Sommer, sondern vor den Weihnachtsferien. An der Schule seien viele Schüler mit Migrationshintergrund, teilweise aus religiösen Familien, die das Fest in der Heimat verbringen wollen. "Das wird knapp, wenn am 23. noch Schule ist." Zumindest für diese Ferien sollte man über eine andere Regelung nachdenken, findet Frisch.

Persönlich könne man die Gründe für den früheren Urlaub nachvollziehen, so Langensteiner. Auch, weil nicht jede Familie sich die höheren Preise in den Ferien leisten kann: "Aber wo zieht man die Grenzen?"

© SZ vom 27.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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