Fürstenfeldbruck:22 Kaninchen im Keller

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Wegen wiederholten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird eine 52-Jährige zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Das Halten von Zwergkaninchen ist ihre große Leidenschaft. Von der Kastration ihrer Tiere hält die 52-jährige Bruckerin dagegen wenig - sie ist der Überzeugung, das Problem mit der Vermehrung im Griff zu haben. Das Ergebnis nach neun Monaten mit Prinzessin, Königin und Anonymus, wie sie die Tiere taufte, haben im März zwei Veterinäre des Landratsamtes begutachtet: 22 Kaninchen hielt die Frau in ihrem Keller - und das, obwohl ihr die Tierhaltung bereits untersagt worden war. Da dies nicht der erste Verstoß gegen das Tierschutzgesetz war und die Frau zudem sehr uneinsichtig ist, wurde sie nun von einem Richter am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Zudem wurde ihr die Haltung von Tieren für immer untersagt.

Die Angeklagte war auf eine Anzeige hin im März von einer Amtstierärztin besucht worden. Erst einem hinzugerufenen Polizisten gelang es, dieser durch gutes Zureden Zutritt zu verschaffen. In der Wohnung fanden sich im WC zwei Kaninchen, der Rest bewegte sich offenbar frei in sämtlichen Kellerräumen. "Es war alles voll mit Kot und Urin", die Tiere seien "überhaupt nicht artgerecht gehalten" worden, berichtet der Amtstierarzt. Er bemängelt unter anderem fehlende Einstreu, dreckiges Wasser, kein Stroh als Futter und kaum Rückzugsmöglichkeiten.

Alle Tiere litten unter Parasiten, zudem hatte eines eine Blasenentzündung. Wie die als Sachverständige geladene, damals zunächst abgewiesene Kollegin des Amtstierarztes ausführt, "war das Hauptproblem, dass kein Heu da war". Das würden die Tiere, die aber nicht unterernährt waren, zu 90 Prozent fressen. Die Bruckerin habe nicht einmal einen Vorrat gehabt. "Grundsätzlich ist der Freilauf in einer Wohnung oder im Keller problematisch", die Kaninchen würden alles anknabbern und so schädliche Stoffe wie Plastik aufnehmen. Die Tiere wurden zunächst in die Auffangstation der Tierfreunde Brucker Land nach Überacker gebracht, wo allerdings zwölf Kaninchen einer gerade grassierenden Seuche zum Opfer fielen.

"Warum lügen Sie", ruft die Angeklagte nach den Ausführungen der Sachverständigen quer durch den Saal, bis sie der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer bremst. Sie fühlt sich ungerecht behandelt.

Einen Bescheid des Landratsamts Forchheim von 2014, der ihr die Tierhaltung bereits untersagt hatte, akzeptiert sie nicht, da er eine falsche Beurteilung enthalte. "Den habe ich angefochten bis zum VG München", sagt sie triumphierend. Der Richter erläutert, dass das Urteil dort lautete, sie müsse für jedes der fünf Kaninchen 1000 Euro Strafe zahlen und dürfe keine Tiere mehr halten. Die Angeklagte ist der Meinung, sich in dieser Sache immer noch im Rechtsstreit zu befinden. Die Vorwürfe aus der Anklageschrift bestreitet die Bruckerin nicht. Allerdings macht sie "andere Leute", offenbar vor allem ihren Exfreund, dafür verantwortlich, dass die nach Geschlecht getrennten Tiere in ihrer Abwesenheit zusammenkamen. Obwohl es Veterinär und Polizist anders schildern, behauptet sie, den Keller regelmäßig gelüftet und die Tiere gut versorgt zu haben.

In Anbetracht mehrerer Vorstrafen, die alle im Zusammenhang mit Tierhaltung stehen, und dem Verhalten im Gerichtssaal beantragt die Staatsanwältin, die Angeklagte, die schon wieder ein Kaninchen besitzt, zu einem Jahr Haft zu verurteilen. Nichts deute auf Einsicht und auf nachhaltige Besserung hin, argumentiert sie. Der Verteidiger fordert einen Freispruch. Der Richter hält eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für ausreichend. "Aus einer falsch verstandenen Tierliebe" habe die Frau die Kaninchen so gehalten, dass diese "erheblich geschädigt" worden seien. Da sie nun keine Tiere mehr halten dürfe, sehe er aber keine Wiederholungsgefahr mehr.

© SZ vom 07.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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