"Kein guter Tag für den Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz in Bayern." So urteilt Jan Halbauer über die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, dass das Volksbegehren "Betonflut eindämmen" nicht zulässig sei. Begründet wird die Ablehnung mit dem Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie in Gestalt der kommunalen Planungshoheit. Das Volksbegehren wird von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen und Parteien getragen, darunter den Grünen, denen der Kommunalpolitiker aus Fürstenfeldbruck angehört.
Halbauer untermauert seine Enttäuschung mit Zahlen. In Bayern verschwänden jeden Tag zwölf Hektar "unserer schönen Heimat" unter Beton und Asphalt". Das entspricht 18 Fußballfeldern. Damit liege Bayern beim Flächenverbrauch mit großem Abstand an der Spitze. Auch der Landkreis weise stetig neue Flächen aus: Zwischen 2000 und 2015 seien insgesamt 1138 Hektar Fläche versiegelt worden. Das entspreche einem Anstieg von 16,5 Prozent. Pro Jahr werden 76 Hektar versiegelt. Für Halbauer gilt es, Nachverdichtungspotenziale mehr denn je zu nutzen und den Flächenverbrauch auf "ordnungsrechtlichem Wege" zu begrenzen.
Auf der anderen Seite kann der Fürstenfeldbrucker Bezirksrat der Entscheidung auch Gutes abgewinnen. Er freue sich über die Stärkung der kommunalen Planungshoheit. Erfreulich sei zudem aber auch, dass das Problem "Flächenfraß" durch die Initiative in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei, heißt es in der Pressemitteilung, die mit der Aufforderung schließt: "Jetzt müssen Lösungsvorschläge auf den Tisch und auch umgesetzt werden. Denn es gibt keinen Planeten B."