Fürstenfeldbruck:Hürden bei der Abschiebung

Jedem fünften Betroffenen attestiert ein Arzt Reiseunfähigkeit

Landrat Thomas Karmasin (CSU) hat schon wiederholt auf Probleme bei der Abschiebung von Flüchtlingen hingewiesen und als einen der Hauptgründe genannt, dass diese geltend machten, reiseunfähig zu sein. Nun nennt der Landrat konkrete Zahlen. Laut Karmasin dürfen 20 Prozent der ausreisepflichtigen Flüchtlinge bleiben, weil ihnen ein Arzt mit einem Attest die Reiseunfähigkeit bestätigt. Von den zurzeit 2139 im Landkreis lebenden Asylbewerbern - nicht berücksichtigt sind bei dieser Zahl diejenigen, die in der Dependance der Regierung von Oberbayern im Fliegerhorst wohnen - müssten 120 eigentlich ausreisen. 25 von ihnen, die sich auf ihre Reiseunfähigkeit berufen, dürfen aber bis auf weiteres bleiben. Das sind etwa 20 Prozent.

Wie eine Landratsamtssprecherin auf SZ-Anfrage erklärte, entspricht ein solcher Anteil von 20 Prozent den Erfahrungen, die die Kreisbehörde in den vergangenen Monaten und Jahren bei Abschiebungen gemacht hat. Die vorgelegten Atteste werden von Amtsärzten geprüft. Im Abstand von einem halben Jahr wird die Prüfung wiederholt.

Tatsächlich abgeschoben wurden in diesem Jahr bisher weniger als zehn Flüchtlinge. Das liegt an einem anderen Grund. Erhalten sie die Ausreiseaufforderung, tauchen viele Flüchtlinge einfach unter. Betroffen sind davon in den meisten Fällen Migranten aus dem Balkan. Das Landratsamt geht davon aus, dass diese abgelehnten Asylbewerber das Land wirklich verlassen. Wer freiwillig ausreist, wird nämlich nicht mit einem Wiedereinreiseverbot belegt.

© SZ vom 04.07.2016 / eis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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