Fürstenfeldbruck:Hoffnung auf eine gütliche Einigung

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Landrat Thomas Karmasin und Bauamtschef Axel Schuhn weisen den Vorwurf zurück, die Kreisstadt bei den Planungen für den geplanten Anbau an die Kreisbehörde übergangen zu haben

Interview von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Stadt und Landkreis versuchen zurzeit, den Streit über den Anbau des Landratsamts außergerichtlich beizulegen Der städtische Bauausschuss hatte jüngst einen Anbau im Westen der Kreisbehörde abgelehnt und pocht auf eine Verlegung auf den nordöstlichen Parkplatz. Der Kreis warnt vor Verzögerungen sowie Mehrkosten in Millionenhöhe. Der Beschluss sei unzulässig, weil bereits Baurecht bestehe. Den Vorwurf von Stadtspitze und Stadträten, der Kreis habe Bruck bei der Planung viel zu lange übergangen, weist Landrat Thomas Karmasin (CSU) zurück. Zwischen Oktober 2016 und September 2018 habe es fünf Abstimmungsgespräche zwischen den Bauverwaltungen des Landkreises und der Kreisstadt gegeben.

In den sozialen Medien werden hitzige Debatten geführt. Dabei geraten auch die Brucker Bauverwaltung und die Politiker, die sowohl dem Kreistag als auch dem Stadtrat angehören, in die Schusslinie. Sie hätten sich nicht auf den Landkreis verlassen dürfen, heißt es, sondern selbst auf eine frühzeitige Vorstellung des Landkreisprojekts in den städtischen Gremien drängen müssen. Landrat Thomas Karmasin und Bauamtschef Axel Schuhn beantworten Fragen der SZ zu dem Fall.

Landrat Thomas Karmasin beim Stadtradeln, als er seine heutige Kritikerin, die Brucker Klimaschutzreferentin Alexa Zierl, chauffiert. (Foto: Landratsamt Fürstenfeldbruck)

SZ: Die Stadt in Person von OB Erich Raff wundert sich, warum im Vorfeld der Landratsamtserweiterung der Kreis nicht frühzeitig die entsprechenden Pläne im Bauausschuss vorgelegt hat. Verwiesen wird dabei aufs Beispiel Berufsschul-Neubau (ebenfalls auf Grundlage des Paragrafen 34 Baugesetzbuch). Gibt es dafür Gründe?

Thomas Karmasin: Aus unserer Sicht gab es keine Abweichung von vergleichbaren Verfahren. Immer erfolgte ein Austausch auf Verwaltungsebene und dann wurden die Gremien befasst. Eine Befassung der städtischen Gremien durch den Landkreis ist schon technisch nicht möglich. Das müsste gegebenenfalls durch die Stadt erfolgen.

Axel Schuhn: Es haben mehrere Abstimmungsgespräche auf Verwaltungsebene stattgefunden. Da Einigkeit in der Beurteilung der Bewertung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch bestand und die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens klar definiert war, war ein Mehr an Abstimmung zwischen den Behörden von der Stadtverwaltung nicht gefordert worden. Im Gegensatz dazu gab es bei der Berufsschule die Forderung der Stadt nach zusätzlichen - über die Stellplatzverordnung hinausgehendenden - Stellplätzen, hier waren Abstimmungen erforderlich. Außerdem musste ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden und es waren Grundstücksfragen zu klären.

Besteht noch die Chance auf eine gütliche Einigung, sofern die Stadt dem Kreis etwa mit der Reduzierung der nachzuweisenden Stellplätze und einer schnellen Baugenehmigung entgegenkommt?

Karmasin: Natürlich hoffen wir weiter auf eine gütliche Einigung. Anzumerken ist allerdings, dass es nicht um eine Reduzierung der Stellplätze gehen kann. Vielmehr war die Notwendigkeit des Parkdecks der Nukleus des ganzen Projekts.

Schuhn: Auch eine geringfügige Reduzierung der Stellplätze - diese läge dann unter den Anforderungen der Stellplatzverordnung der Stadt - erspart uns nicht den Bau eines Parkdecks. Eine annähernd ausreichende Anzahl an Parkplätzen ist ebenerdig nicht herzustellen.

Wurde bislang die im städtischen Bauausschuss vorgeschlagene Überbauung des Parkplatzes im Nordosten auf Stelzen - wie beim Münchner Dantebad - geprüft? Falls nicht: welche Erkenntnisse brachte die Exkursion dorthin, zu der ja auch Stadträte eingeladen waren?

Karmasin: Die Frage, ob man hübsche Bauten auf Stelzen über Parkplätzen errichten kann, möge Herr Schuhn beantworten. Am Eingang der Innenstadt ein Gebäude aufzuständern, das in den beiden ersten Geschossen Parkflächen aufweist, erscheint mir extrem unästhetisch.

Schuhn: Die Kombination aus Parken und Büronutzung liegt auch unserem Konzept zugrunde, durch diese kompakte Bauweise soll die Versiegelung minimiert werden.

An dem markanten Standort direkt an der Münchner Straße ist es sicherlich - auch städtebaulich - nicht gut, ein mehrgeschossiges Bürogebäude mit Parkdeck zu situieren. Auch eine aufgeständerte Bauweise würde vermutlich nicht die notwendige Anzahl an Stellpätzen bewirken, da an diesem Standort im Gegensatz zum hinteren Bereich gleichzeitig mehr Parkraum verschwinden würde.

Warum wurde städteplanerischen Aspekten in der Matrix lediglich ein Anteil von zehn Prozent eingeräumt? War da nicht Konflikt mit der Stadt programmiert, weil das Ergebnis absehbar war?

Karmasin: Das Abstimmungsverhalten der Stadträtinnen und Stadträte vorauszusehen, hätte bedeutet, ihnen zu unterstellen, dass sie ihre Aufgabenstellung nicht kennen. Wir haben als Bauherr eine Genehmigung beantragt. Wenn man im Bauausschuss entgegen der eigenen Verwaltung der Ansicht ist, dass kein Fall des Paragrafen 34 Baugesetzbuch und damit kein Baurecht vorliegt, muss man das sagen, dann muss das baurechtlich geklärt werden. Wenn man einen Bebauungsplan aufstellen will, ist das ebenfalls in Ordnung. Das ist das Recht der Stadt.

Schuhn: Das Bauvorhaben muss unserer Meinung nach in erster Linie dem Anspruch auf eine gute und vor allem auch bürgernahe Konzeption genügen, die den inneren Betrieb und den ungestörten Ablauf der einzelnen Referate gewährleistet. Bei der jetzigen Variante bleiben die Referate - auch mit Besucherverkehr, wie zum Beispiel das Bauamt - zusammenhängend auf einer Etage, durch das Konzept merken Bürger und Mitarbeiter gar nicht, ob sie im Bestandsgebäude oder im Neubau unterwegs sind. Die gewählte Anordnung der Büroräume ist sehr übersichtlich.

Ist so ein großes Bauprojekt der Kreisbehörde auf dem Gebiet der Kreisstadt nach Paragraf 34 wirklich vergleichbar mit dem Standardfall eines privaten Bauherrn, dessen Baurecht nicht beschnitten werden soll? Kann es ergo bei einem Projekt einer politisch geführten Behörde wirklich nur um den Vollzug von Recht gehen?

Karmasin: Ich verstehe die Frage nicht. Sie klingt, als dürfe man bei einer Kommune als Bauherr politische Spielchen treiben, wohingegen die Rechtsanwendung privaten Bauherren vorbehalten sei. Die Antwort ist klar: vor dem Gesetz sind alle gleich.

© SZ vom 05.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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