Fürstenfeldbruck:Haftstrafe für Familienvater

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Landgericht verurteilt 49-Jährigen wegen Missbrauchs der Tochter

Von Florian Haamann, Fürstenfeldbruck

Weil er seine Tochter über mehrere Jahre immer wieder sexuell missbraucht hat, muss ein 49-jähriger Familienvater für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. In ihrer Urteilsbegründung fand Richterin Regina Holstein deutliche Worte in Richtung des Angeklagten. "Wir haben hier einen Täter mit falscher Moral, der erklärt hat, er geht seiner Frau nicht fremd, aber mit dem eigenen Kind war es dann für ihn okay". Langsam habe er sich ran getastet. Wenn die Tochter etwas zuließ, habe ihn das animiert, weiter zu gehen. "Wir haben ein freundliches, zutrauliches Kind gesehen, für das der Vater das Ein und Alles war, das spielen und die Zuneigung des Vaters wollte. Aber was ein Kind nie will, ist, dass man in es eindringt. Und ich bin froh, dass sich einer hier im Prozess empört hat".

Gemeint war damit der Staatsanwalt Matthias Braumandl, der in seinem Plädoyer, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, drastisch und emotional seine Meinung zu den Taten artikulierte. Unter anderem habe er klar kritisiert, dass der 49-Jährige die Tat mit seinem Alkoholkonsum gerechtfertigt und sich dahinter versteckt habe. Dabei habe er genau gewusst, was er tut und dass es falsch ist. "Es ist wichtig, dass wir uns jedes Mal wieder klar machen, dass es um Personen geht und nicht um Fälle", erklärte Richterin Holstein in ihrer Begründung. "Wir haben hier wieder Worte gehört, die wir wahrscheinlich nie vergessen werden und die zeigen, wie weit Täter gehen, um ihre Taten zu verharmlosen", ergänzte sie mit Blick auf die Begriffe, die der Vater der Tochter für das, was er mit ihr getan hat, beigebracht hat.

Zu Beginn des abschließenden Prozesstages am gestrigen Montag waren noch zwei Gutachter geladen, die sich zum psychologischen Zustand des Angeklagten äußerten. So sind die Taten wohl das Ergebnis einer Entwicklung gewesen. Mit der Tochter als Nachzüglerin der beiden wesentlich älteren Brüdern habe eine Entfremdung zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau begonnen, in deren Folge es auch keine sexuellen Kontakte mehr gab. Es sei zu einer sozialen Desintegration des Vaters gekommen, der dann im Schützenverein eine Ersatzfamilie gefunden habe. Damit einher gegangen sei ein wachsender Alkoholkonsum, der letztlich zu einer schweren Abhängigkeit führte. Es habe in den fünf bis sechs Jahren vor der Tat keinen Tag gegeben, an dem der 49-Jährige nicht zumindest mehrere Flaschen Bier trank. Das Verhalten des Angeklagten, so der Gutachter, lasse sich einem bestimmten Typen pädophiler Neigungen zuordnen: Dem älteren Mann, der sozial aus seiner Gruppe fällt und dann seine Triebbefriedigung auf diese Weise sucht.

Der 49-Jährige hatte von 2014 oder 2015 bis August 2017 mindestens in fünf Fällen sexuellen Kontakt mit seiner Tochter. Zu einem vollzogenen Geschlechtsverkehr, wie es noch in der Anklage stand, ist es dabei wohl nicht gekommen. Bereits 2014 oder 2015 hatte die Mutter den Angeklagten dabei erwischt, wie er die Tochter im Intimbereich berührte. Danach, erklärte sie, habe sie darauf geachtet, dass die beiden nicht mehr alleine im Bett sind und gehofft, dass es damit vorbei ist. Erst als sie 2017 erneut einen Übergriffe bemerkt hatte, zeigte sie den 49-Jährigen an.

© SZ vom 25.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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