Fürstenfeldbruck:Gutes tun

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Informationsveranstaltung thematisiert Stiftungen als Erbe

FürstenfeldbruckDinge zu vererben, den Nachlass zu regeln, ist in Familien nicht immer einfach. Weshalb es oft ein Tabu ist, darüber zu reden. Wer überlegt, mit seinem Vermögen oder einem Teil davon etwas Sinnvolles zu tun und eine Stiftung zu bedenken oder eine eigene Stiftung zu gründen - was angesichts von etwa 22 000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland eine wachsende Zahl von Menschen erwägen -, sieht sich mit einer komplexen Aufgabe konfrontiert, bei der es viel zu bedenken und zu klären gibt.

Um das zu tun, ist nämlich neben dem Willen, über den Tod weiter zu wirken und Gutes zu tun, der Sachverstand von Rechtsanwälten und Steuerberatern ebenso gefragt wie Erfahrung im Stiftungsmanagement. Gilt es doch, neben dem Erbrecht auch das Gemeinnützigkeitsrecht zu berücksichtigen, einen Stiftungszweck zu finden und über eine Satzung eine Organisationsstruktur mit einem Vorstand aufzubauen, der den Stifterwillen umsetzt und zudem im Einklang mit den Vorgaben der Stiftungsaufsicht arbeitet. Wem das zu aufwendig ist, der kann sich über eine unselbstständige Zustiftung unter das Dach einer bestehenden Stiftung begeben. So lässt sich das Ergebnis einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema "Stiftung als Erbe?" zusammenfassen, zu der kürzlich acht Stiftungen aus dem Landkreis ins Veranstaltungsforum Fürstenfeld eingeladen haben. Ein Ziel erreichten die Stiftungen. Es folgten weit mehr als 50 Interessenten und Stiftungsvertreter der Einladung. Die Möglichkeit zum Gespräch zwischen potenziellen Stiftern und Vertretern der Stiftungen wurde angenommen. Als am wichtigsten galt der Inhalt, für den Stifter und diejenigen, die deren Willen umsetzen, "brennen".

Frank-W. Strathmann, Vorsitzender der Bürgerstiftung Holzkirchen und ehrenamtlicher Regionalkurator für Bayern beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, stellte Stiftungen als Impuls gesellschaftlicher Veränderungen dar, die bürgerschaftlichem Engagement eine dauerhafte Plattform geben. Der auf Stiftungs-, Erb- und Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Harald Spiegel bezeichnete es als sinnvoll, noch zu Lebzeiten mit einer kleinen Stiftung zu beginnen und den Rest nach dem Tod zu übertragen. Der Fürstenfeldbrucker Notar Hubert Krebs erläuterte die notwendigen Schritte vor der Gründung einer Stiftung und wies darauf hin, dass die Bürgerstiftung für den Landkreis eine Reihe unselbstständiger Stiftungen verwaltet.

© SZ vom 04.11.2017 / eis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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