Fürstenfeldbruck:Geständnis hoch angerechnet

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Ein Mann aus Fürstenfeldbruck muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Andreas Ostermeier

Wegen zahlreicher Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 49-jähriger Fürstenfeldbrucker zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München erklärte den Angeklagten am Mittwoch für schuldig, zwei Mädchen, unter ihnen vor allem die damals 13 Jahre alte Tochter seiner Freundin, an den Brüsten sowie im Intimbereich begrapscht zu haben, im Falle der Tochter auch unter der Bekleidung. Neben dem Missbrauch hat sich der Mann nach Ansicht des Gerichts in 32 Fällen zusätzlich der sexuellen Nötigung schuldig gemacht, indem er die 13-Jährige mehrmals gewaltsam dazu brachte, ihn im Intimbereich zu berühren.

Was das Strafmaß angeht, wirkte sich für den Angeklagten positiv aus, dass er nach einigen Prozesstagen ein recht umfangreiches Geständnis abgelegt hatte. Damit ersparte er den betroffenen Mädchen, vor Gericht aussagen zu müssen und dabei wieder mit den Geschehnissen konfrontiert zu werden. In der Urteilsbegründung machte die Vorsitzende Richterin mehrmals deutlich, wie wichtig ein Geständnis gerade in einem Jugendschutzverfahren ist. Die Gesamtstrafe hätte sich auf sechs bis sieben Jahre Gefängnis summieren können, sagte die Richterin. Durch das Geständnis habe sich der Fürstenfeldbrucker einen erheblichen Teil der möglichen Haftstrafe erspart.

Zu Gunsten des Angeklagten wurde im Urteil auch eine "alkoholische Enthemmung" berücksichtigt. Im Verfahren war deutlich geworden, dass der Mann an den Wochenenden, an denen er bei seiner Freundin gewohnt hatte und an denen auch die ihm zur Last gelegten Taten geschehen waren, teilweise erheblich getrunken hatte. Nach Auskunft von Strafverteidiger Peter Pospisil stellte ein Gutachter auch gesundheitliche Schädigungen durch den Alkoholmissbrauch fest. Zudem sprach für den 49-Jährigen, dass er sich bei einem Mädchen persönlich entschuldigt und dies bei seinem Hauptopfer ebenfalls versucht hatte.

In seinem Plädoyer am Dienstag hatte der Staatsanwalt fünf Jahre Haft beantragt, der Verteidiger hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten für angemessen erachtet. Mit der Strafe von vier Jahren und sechs Monaten wählte das Gericht ziemlich genau die Mitte zwischen den beiden Anträgen. Die Untersuchungshaft, in der der Mann seit Ende August 2010 sitzt, wird angerechnet. Die Richterin forderte den Angeklagten auf, sich einer Therapie zu unterziehen. Der 49-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, auch Staatsanwalt und Nebenklägerin verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

© SZ vom 29.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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