Sport:Fußballer erstreitet Geld vom Ex-Verein

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Der SC Fürstenfeldbruck muss einem ehemaligen Spieler 3000 Euro nachzahlen

Von Heike A. Batzer, Fürstenfeldbruck

Der klamme Sportclub Fürstenfeldbruck muss seinem ehemaligen Fußballspieler Christian Rodenwald 3000 Euro zuzüglich Zinsen nachzahlen. Das entschied am Dienstagnachmittag das Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Jakob Ettner, Präsident des SCF, habe als Vertreter des beklagten Vereins, "nicht substanziell bestritten", dass der Betrag offen sei, sagte Richter Ragnar Schneider in der Urteilsbegründung. Der Verein muss die Kosten des Verfahrens tragen. Ob der SCF in Berufung gehen wird, konnte Ettner nach der Verhandlung noch nicht sagen.

Schon im Dezember war ein ehemaliger Mitspieler Rodenwalds vor Gericht gezogen. Damals hatte man sich laut SCF-Präsident Ettner auf eine Nachzahlung seitens des Vereins von 600 Euro geeinigt. In der Güteverhandlung am Dienstag war Ettner, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschien, nicht zu einer Einigung bereit. Die strittigen 3000 Euro seien "in keinster Weise" belegt, behauptete Ettner. Die strittige Frage war, ob der 27-jährige Fußballer für das Spieljahr 2013/2014 in der sechstklassigen Landesliga zusätzlich zu seinem gültigen Vertrag, der ihm monatlich 400 Euro zusicherte, weitere Ansprüche aus einem sogenannten Gesprächsprotokoll ableiten konnte, in dem weitere Zahlungen wie Aufwandsentschädigungen, Einsatz- und Siegprämien festgehalten waren.

Über den Vertrag, 34 Einsätze des Spielers und 14 Siege der Mannschaft kam so eine Summe von etwa 12 000 Euro für Rodenwald zusammen, von der laut Kläger 3000 Euro noch nicht beglichen waren. Richter Schneider versuchte, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Auf der Klägerseite fragte man sich, "ob der Verein imstande und willens ist, was zu bezahlen", merkte Rechtsanwalt Stephan von Ow an.

Weil beide Seiten keinen Kompromiss fanden, musste Eckart Lutzeier, Präsident im Spieljahr 2013/14, in den Zeugenstand. Er bestätigte, dass die Gesprächsvereinbarung seine - Lutzeiers - Unterschrift trage. Auf die Frage des Richters, warum es denn eine Trennung zwischen Amateurvertrag und Gesprächsprotokoll gebe und man nicht gleich alles in einen Vertrag schreibe, antwortete Lutzeier, dass "das auch bei meinen Vorgängern so gehandhabt wurde". Deshalb habe er das auch so gemacht. Ettner warf ihm dann vor, dass es sich bei den 3000 Euro um "Handgeld" für den Fußballer gehandelt haben könnte. Lutzeier verzichtete auf eine weitere Aussage. Für Ettner blieb das strittige Vertragswerk "problematisch". Es gehe dabei um "Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug", warf er ein. Und legte nach: Es sei bekannt, dass er und sein Vorgänger "in keinster Weise Freunde" seien. Er habe von Lutzeier einen Verein übernommen, "der vor der Insolvenz stand", rief Ettner.

Immer wieder versuchte sich der amtierende Vereinschef im Verlauf der Verhandlung Gehör zu verschaffen. Richter Schneider, der versuchte, eine gedankliche Ordnung in die unsortierten Äußerungen zu bringen, rief Ettner mehrmals zur Räson ("Herr Ettner, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich hier der Richter bin!") und wurde dazu einmal sogar richtig laut ("Jetzt lassen's mich ausreden!"). Schließlich drohte er Ettner Ordnungsgeld an.

Nach dem Urteil ging Ettner auf Christian Rodenwald zu, gab ihm die Hand und sagte, er mache das "als Verein". Rodenwald, der 14 Jahre lang beim SC Fürstenfeldbruck Fußball gespielt hatte und mittlerweile dem Ligakonkurrenten Oberweikertshofen angehört, sagte der SZ, dass es schade sei, "dass es vor Gericht endete". Auch aus der Folgesaison 2014/15 hatten Kläger und Rechtsanwalt noch eine unbezahlte Summe von etwa 4000 Euro errechnet, eingeklagt aber werden sollte davon nur ein Bruchteil. Richter Schneider wies diese Forderung ab, weil bei der Abfassung dieser Verträge gegen das kurz zuvor in der Mitgliederversammlung beschlossene Prinzip verstoßen worden sei, wonach zwei Präsidiumsmitglieder unterzeichnen müssten. In diesem Fall war es nur Ettners Stellvertreter gewesen.

© SZ vom 25.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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