Fürstenfeldbruck:Für Ausfallzeiten gibt es kein festes Limit

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Das Gesetz räumt erkrankten Bürgermeistern oder Landräten viel Zeit ein

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbrucks Oberbürgermeister Klaus Pleil (BBV) trat am Donnerstagabend erstmals seit seiner schweren Herzattacke wieder öffentlich vors Mikrofon und wandte sich in einem kurzen Grußwort an die Brucker. Vier Monate wird er bereits von seinem Stellvertreter Erich Raff vertreten. Ein Glücksfall, dass das bislang so reibungslos klappt. Denn Politiker in Spitzenämtern sind immer im Dienst. Fast immer fühlen sie sich unersetzlich, manchmal sind sie es auch. Längere Ausfallzeiten, etwa durch eine Krankheit, sind da nicht vorgesehen.

Und doch gibt es immer wieder solche Fälle in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Wie den des Ebersberger Landrats Gottlieb Fauth: 2005 wird er erstmals mit einer rätselhaften Entzündung von Nerven und Gehirn in eine Klinik eingeliefert. Die Krankheit tritt in den Folgejahren in Schüben auf. Fauth fehlt teils monatelang. Er kämpft sich immer wieder zurück, um dann letztlich im Dezember 2012 doch seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Auch der 2008 im Alter von 67 Jahren verstorbene frühere Olchinger Bürgermeister Siegfried Waibel scheidet bereits 2006 wegen einer schweren chronischen Krankheit vorzeitig aus seinem Amt, nachdem er vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt worden war. Er hatte die Folgen einer von Zecken hervorgerufenen Borreliose nicht überwunden und litt an Krebs.

Der frühere Emmeringer Bürgermeister Alfons Ostermeier, der 2002 nach 18 Jahren Amtszeit auf eine erneute Kandidatur verzichtete, war sechs Jahre zuvor noch als aussichtsreicher CSU-Bewerber für den Landratsposten gehandelt worden. Vor der Kandidatenkür aber erlitt er einen Herzinfarkt und fiel Monate aus, so dass Thomas Karmasin zum Zug kam. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war Landrat Manfred Nagler von 2001 bis 2006 wegen einer Krebserkrankung großteils nicht im Amt. Auch der frühere Landrat von Miesbach, Norbert Kerkel, ließ sich zweieinhalb Jahre lang vertreten, weil er schwer krank war.

Robert Drexl, Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt, bestätigt, dass es kein starres Limit gibt für längere krankheitsbedingte Ausfallzeiten eines Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters, der ebenso wie ein Landrat ein "kommunaler Wahlbeamter" ist. Allerdings gebe es in Bezug auf Dienstunfähigkeit hier einige Regeln. So "kann" bei einem berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten die Dienstunfähigkeit angenommen werden, "wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan" hat "und" zudem keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Ob eine Dienstunfähigkeit anzunehmen ist, darüber entscheidet der Dienstherr - im Brucker Fall wäre das der Stadtrat.

Vor allem der unbedingte Wille, wieder ins Amt zurückzukehren, der dem mit 52 Jahren noch jungen Oberbürgermeister Klaus Pleil von engen Weggefährten der BBV bescheinigt wird, lässt aber auf eine Genesung in den nächsten Monaten hoffen.

© SZ vom 23.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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