Fürstenfeldbruck:Freispruch vom Exhibitionismus-Vorwurf

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38-Jähriger soll am Arbeitsplatz onaniert haben. Da er es, wenn überhaupt, allein getan hat, spricht ihn ein Amtsrichter frei

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Mit einem Freispruch ist eine Verhandlung am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck wegen exhibitionistischer Handlungen gegen einen 38 Jahre alten Fürstenfeldbrucker zu Ende gegangen. Dem Mitarbeiter des Landratsamtes war vorgeworfen worden, im Aufenthaltsraum vor den Augen einer Kollegin onaniert zu haben. Dieser Vorwurf bewahrheitete sich aber bei der Vernehmung der vermeintlich Geschädigten nicht. Denn: "Er hat auf jeden Fall aufgehört, als sie ins Zimmer kam", argumentierte der Staatsanwalt. Da somit der Tatvorwurf des Exhibitionismus nicht erfüllt ist, beantragte er einen Freispruch für den Angeklagten.

Denn exhibitionistische Handlungen zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass sie vor den Augen anderer Menschen stattfinden. Genau so wie es auch in der Anklageschrift niedergeschrieben ist. Darin wird dem 38-Jährigen konkret zur Last gelegt, dass er im September letzten Jahres im Aufenthaltsraum des Landratsamtes mit offener Hose sich vor einer Kollegin gezeigt und dabei sich selbst befriedigt habe.

"Das bestreitet er vollumfänglich", erklärt die Verteidigerin zu der Behauptung, er habe onaniert. Ihr Mandant habe damals starke Schmerzen an der Schulter gehabt (ärztliche Atteste belegen das), weshalb er sich überhaupt in den Aufenthaltsraum zurückgezogen habe. Dort habe er sich hingelegt, "und seinen Gürtel aufgemacht, weil seine Hose so eng war", fährt die Juristin fort. Ihrer Schilderung zufolge lag der Fürstenfeldbrucker mit dem Rücken zur Tür, als die Kollegin hereinkam und ihn ansprach. Ihr Mandant habe darauf nicht sofort reagiert, sei dann aber aufgestanden. Was in dem Moment mit seiner halb offenen Hose geschehen sei, darauf habe der 38-Jährige nicht geachtet.

Die Geschädigte, die an jenem Tag übrig gebliebenen Kuchen an Kollegen verteilen wollte, hatte die Situation anders wahrgenommen. Sie habe sofort beim Betreten gemerkt, "dass der Herr sich sexuell befriedigte", schildert sie. Nach Anhaltspunkten dafür gefragt, sagt sie trocken: "Er saß mit seiner geöffneten Hose, runtergezogenen Hose da, und von den Handbewegungen her." Da der Mann aber den Rücken zur Tür gewandt hatte, sah die Zeugin weder seinen Penis noch nahm der Angeklagte überhaupt ihre Anwesenheit war.

Also, berichtet die Geschädigte weiter, habe sie leise die Tür von außen geschlossen und sei ein zweites Mal, diesmal geräuschvoller, ins Zimmer gekommen. Jetzt habe der Angeklagte sie bemerkt und sofort die Manipulation an sich beendet. "Weder dass ich den Penis gesehen habe, noch dass er weitergemacht hat", widerspricht die Zeugin explizit dem Tatvorwurf. Und betont, dass sie den Vorfall auch nicht angezeigt habe. Wie sie erläutert, hatte sie einer Kollegin Monate später davon berichtet, die hatte es ihrem Chef weitergegeben und auf diese Weise war das Geschehene überhaupt erst zur Anzeige gebracht worden.

Nach dieser Zeugenaussage fallen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger sehr kurz aus. Und sie lauten beide auf Freispruch. Dem folgt auch der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer. "Eine exhibitionistische Handlung liegt nicht vor", da der Angeklagte nicht bewusst vor der Zeugin onaniert habe, stellt er fest. Überhaupt sei unklar, ob er sich befriedigt habe. So oder so habe der Angeklagte sofort aufgehört, als er die Zeugin bemerkte. Und diese "hat sich nicht belästigt gefühlt", begründet er sein Urteil.

© SZ vom 04.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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