Fürstenfeldbruck:Fragwürdige Geschäfte

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Amtsrichter verurteilt Ehepaar wegen gemeinschaftlichen Betrugs

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Dubiose Investitionen in eine Diamantenmine in Afrika und fragwürdige Immobiliengeschäfte in München-Obermenzing bilden den Hintergrund für einen gemeinschaftlichen Betrug, den ein Ehepaar aus München 2016 begangen hat. Am Mittwochvormittag gestehen eine 54-Jährige und ihr ein Jahr älterer Mann vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck, dass ihnen seinerzeit bei der Unterzeichnung ihres Darlehensvertrags über 3200 Euro ihre finanzielle Notlage schon bewusst war. Mit der Folge, dass ihr Darlehensgeber, ein Mann aus Puchheim, sein Geld für die nächsten Jahre nicht mehr wiedergesehen hat.

Erst der Druck durch die Verhandlung - ein erster Sitzungstag hatte im vergangenen September stattgefunden - zeigt Wirkung bei den Angeklagten. Im Dezember machen sie bei dem Puchheimer nicht nur den Schaden wieder gut. Sie legen sogar noch 600 Euro oben drauf, damit der Mann seine Auslagen für den Rechtsanwalt wiederbekommt. Durch dieses von Reue und Einsicht geprägte Verhalten, argumentiert die Verteidigerin der 54-Jährigen, habe das Ehepaar im Grunde bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich vollzogen (der wird bei geringfügigen Delikten als milde Alternative zum Strafverfahren gewählt, war aber im vorliegenden Fall nicht möglich war). Aber, viel wichtiger sei, unterstreicht die Rechtsanwältin, es bestehe nun seitens des ehemals Geschädigten "kein Strafverfolgungsinteresse" mehr.

Die Schadenswiedergutmachung ist ein wichtiges Argument zur Entlastung der Ehefrau. Ihr droht in dem Verfahren eine Haftstrafe, da sie bereits 2015 wegen Betrugs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Auch damals hatte sie sich von Bekannten Geld geliehen - 17 000 Euro, angeblich zum Kauf eines Wohnmobils - obwohl ihr wegen ihrer finanziellen Situation eine Rückzahlung unmöglich war. "In der offenen Bewährung einschlägig wieder straffällig geworden", bemängelt der Vorsitzende Richter. Und verdeutlicht, dass Gerichten in solch einer Situation nichts anderes übrig bleibt, als die Betroffenen ins Gefängnis zu schicken.

Insofern ist die Schadenswiedergutmachung ein dicker Pluspunkt. Darüber hinaus kommt entlastend für die Angeklagte hinzu, dass sie ihren gesundheitlich stark eingeschränkten Mann - er sitzt in einem elektrischen Rollstuhl und spricht praktisch nichts - pflegt. Und dass sie als Alleinverdienerin in der Pflegebranche den Hauptteil des Familienbudgets erwirtschaftet: ihr Mann bezieht etwa 1100 Euro Rente. An was der 55-Jährige leidet und seit wann, wird in der Verhandlung nicht thematisiert. Es wird nur deutlich, dass er früher ohne Einschränkungen gelebt hat.

Der Grund für den Darlehensvertrag ist übrigens die Absicht des Angeklagten, ein Haus in Obermenzing für 1,8 Millionen Euro zu kaufen - offenbar mit der Hoffnung auf Gewinn. Davor hatte er bereits in eine Diamantenmine in Afrika investiert - wie die Staatsanwältin angesichts der desolaten finanziellen Verhältnisse des Paares mutmaßt, "war er wahrscheinlich der Betrogene". Am Ende verhängt der Richter, dem Antrag der Staatsanwältin folgend 90 Tagessätze zu je 25 Euro gegen den Mann und eine achtmonatige Bewährungsstrafe gegen die Frau.

© SZ vom 27.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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