Fürstenfeldbruck:Fehler der Bank ausgenutzt

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Amtsgericht verurteilt 33-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Finanziell ist die Lage des 33-jährigen Michael Havermann (Name geändert) Anfang 2015 alles andere als rosig. Mal ist er arbeitslos, mal hat er Gelegenheitsjobs auf dem Bau. Er lebt gemeinsam mit der Freundin und drei Kindern eher schlecht als recht in einer Münchner Mietwohnung. Irgendwann im März liegt dann dieser Brief im Postkasten. Absender ist die Commerzbank, Inhalt eine Kreditkarte. Der 33-Jährige hat ein Konto bei der Sparkasse, eine Kreditkarte hat er nie besessen. Aber der Name auf der Karte stimmt mit seinem überein. Als dann ein paar Tage später ein weiterer Brief für "Herrn Michael Havermann" mit der passenden Pin-Nummer folgt, da entschließt sich der 33-Jährige, diese unerwartete "Gelegenheit zu nutzen", wie es am Dienstag sein Rechtsanwalt im Brucker Amtsgericht ausdrückt. Weil er mit der Karte, die eigentlich für einen 48-jährigen Germeringer Namensvetter bestimmt war, innerhalb eines Dreivierteljahres 18 Mal an verschiedenen Bankautomaten fast 5200 Euro abgehoben hat, verurteilt ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Martin Ramsauer wegen Computerbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie zur Ableistung von 40 Sozialstunden. Zudem muss der 33-Jährige dem rechtmäßigen Besitzer der Kreditkarte den ihm entstandenen Schaden in Höhe von 1050 Euro ersetzen - den verbleibenden Rest dürfte die Bank nach dem Urteil einfordern.

Der rechtmäßige Kreditkartenbesitzer hatte einige Monate nach der falschen Briefzustellung bei der Commerzbank nachgefragt, wo seine neue Kreditkarte denn bleibe. Daraufhin habe das Geldinstitut einen Fehler bei der Zustellung eingeräumt und ihm eine weitere Karte an die richtige Adresse in Germering geschickt. Der "richtige" Michael Havermann erstattet Anzeige bei der Polizei, die mit Hilfe der Bank wenig Mühe hat, den 33-Jährigen zu ermitteln. Bei einer Hausdurchsuchung werden in seiner Wohnung dann auch die Briefe der Commerzbank gefunden.

Mit dem Urteil bleibt das Schöffengericht unter den 18 Monaten Bewährungsstrafe nebst 5000 Euro Geldauflage, die der Staatsanwalt beantragt hatte - auch vor dem Hintergrund mehrerer Vorstrafen, die allerdings eher auf "nicht einschlägige" Delikte wie Körperverletzung, Beleidigung und Fahrerflucht zurückgingen. Das Schöffengericht will so weit nicht gehen. Es hält dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis zugute. Vor allem aber wurde "die Tat leicht gemacht durch einen groben Fehler der Bank", sagte Ramsauer in seiner Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 08.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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