Fürstenfeldbruck:Exhibitionist im Park

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Gericht verhängt Jugendstrafe zur Bewährung gegen 20-Jährigen

In den Park neben ihrem Zuhause geht Malina (alle Namen geändert) seit einem Jahr nicht mehr alleine. Die 17-Jährige war dort einem Exhibitionisten begegnet. Der hatte sie auch noch verfolgt und ihr Geld für sexuelle Handlungen geboten. Ein Jahr später sitzt Malina als Zeugin vor dem Brucker Jugendgericht, ebenso ein 14 Jahre altes Mädchen, das im Park ähnliches erlebte. Auf der Anklagebank: Robert K., ein 20 Jahre alter, unscheinbar bis schüchtern wirkender junger Mann. Er sitzt bereits zum dritten Mal wegen ähnlicher exhibitionistischer Handlungen vor der Richterin. Diese verhängt am Ende eine Jugendstrafe, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, zwei Wochen Dauerarrest sowie die Auflage, eine Sexualtherapie zu machen.

Anfang Mai des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte in dem Park vor den Augen der 14-Jährigen onaniert und sie angesprochen, ob sie ihm helfen könne. Ganz Ähnliches passierte knapp drei Wochen später der damals 16-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann nun Exhibitionismus und sexuellen Missbrauch von Kindern vor, da eines der Opfer zur Tatzeit unter 14 Jahre alt war. Der Angeklagte, der in einer großen Kommune im östlichen Landkreis lebt und noch zur Schule geht, räumt die Vorwürfe weitgehend ein. Allerdings bestreitet er, die 17-Jährige damals gefragt zu haben, ob sie ihn für 50 Euro befriedigen wolle. Seiner Darstellung zufolge hatte er das Geld dafür geboten, dass die junge Frau nicht zur Polizei geht.

"Nein, er hat nichts von Polizei gesagt", widerspricht die 17-Jährige. Er habe eindeutig eine sexuelle Handlung von ihr gewollt, ihre Freundin, mit der sie damals telefonierte, könne das bestätigen. Tatsächlich hatten die beiden Teenager seinerzeit während der gesamten Zeit, die die 17-Jährige in dem Park verbracht hatte, miteinander telefoniert. Vor Gericht bestätigt die Freundin, dass sie die Stimme des Angeklagten durch das Telefon gehört habe, aber keine konkreten Worte. Auch die 14-jährige Zeugin war vom Angeklagten nicht nur visuell belästigt, sondern auch angesprochen worden. "Er hat mich gefragt, ob ich ihm vielleicht helfen könnte", während er onanierend vor ihr gestanden sei, schildert sie.

Wie die Vorsitzende Anna Kappenschneider den Akten entnimmt, sind die Fälle aus den beiden Vorverurteilungen ganz ähnlich gelagert. Eine psychiatrische Gutachterin will eine Wiederholungsgefahr "nicht ganz ausschließen". Generell sieht sie bei dem 20-Jährigen aber neben Reifeverzögerungen noch viel Entwicklungspotenzial und empfiehlt eine Verhaltenstherapie. "Dazu wäre ich auf jeden Fall bereit, das will ich auch", macht der 20-Jährige deutlich. Die Jugendrichterin folgt mit ihrem Urteil, die Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen, dem Antrag des Verteidigers. Der zweiwöchige Arrest sei notwendig, ebenso die Therapie. "Wir wollen alle verhindern, dass so was in Zukunft noch mal passiert. Das sind Vorfälle, die auf die Geschädigten erhebliche Auswirkungen haben", betont die Richterin.

© SZ vom 14.05.2016 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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