Fürstenfeldbruck:Es geht um 110 000 Euro

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Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke ist eine knifflige Frage

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung an diesem Dienstagabend klingt harmlos: "Angelegenheiten der Stadtwerke". Und doch verbirgt sich dahinter eine Angelegenheit mit Sprengkraft. Nach SZ-Informationen geht es um die Entlastung des Stadtwerke-Aufsichtsrats für 2019.

Sollte der Stadtrat mehrheitlich die übliche Entlastung beschließen, dann freilich könnte das große Rätselraten beginnen. Denn der Vorsitzende des Kontrollgremiums ist Oberbürgermeister Erich Raff (CSU). Und gegen ihn haben die Stadtwerke Ansprüche in Höhe von etwa 110 000 Euro geltend gemacht. Wird nun eine Entlastung beschlossen, sind die Ansprüche dann vom Tisch?

Beim Gerichtsverfahren, in dem sich der frühere Stadtwerkechef Enno W. Steffens gegen seinen Rauswurf gewehrt hatte, war 2019 herausgekommen, dass Raff Steffens 2015 höhere Tantiemen gewährt hatte, ohne dafür die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Der Stadtrat als zuständige Gesellschafterversammlung der Stadtwerke entschied im Juni mit großer Mehrheit, Raff in Regress zu nehmen. Es gilt als wahrscheinlich, dass letztlich die obligatorische Managerhaftpflichtversicherung den Schaden reguliert. Stadtwerkechef Jan Hoppenstedt ist gleichwohl in eine missliche Lage geraten. Die Stadtwerke sind zwar hundertprozentige Tochter der Stadt und der OB ist Hoppenstedts oberster Kontrolleur. Gleichwohl darf die Gesellschaft nicht einfach auf eine berechtigte Forderung verzichten. Er gehe davon aus, dass diese auch bei einer Entlastung des Aufsichtsrats weiter bestehen bleibe, sagte Hoppenstedt am Freitag. Dass das Gremium für seine Arbeit im Jahr 2019 entlastet wird, sei indes zu erwarten: "Der Aufsichtsrat hat einen guten Job gemacht, hat viel nachgefragt" und sei zu sieben Sitzungen zusammengetreten.

Stadtjurist Christian Kieser kann in der Causa auf Nachfrage der SZ am Montag auch nicht alle Zweifel ausräumen - eher das Gegenteil ist der Fall: Wenn die Wirtschaftsprüfer keine Unregelmäßigkeiten im Jahre 2019 festgestellt hätten, dann sei dies eine Voraussetzung für die Entlastung. Und weil der Aufsichtsratsvorsitzende zum Gremium zählt, gelte die Entlastung auch für ihn. Das hieße aber, dass offene Forderungen vom Tisch sein könnten. Kieser zufolge ließe sich die Sache durch einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

© SZ vom 27.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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