Fürstenfeldbruck:Erleichterung für Baufirmen

Die 237 Baubetriebe im Landkreis können ihren Mitarbeitern in der kalten Jahreszeit den Gang zum Arbeitsamt ersparen. Wenn auf den Baustellen witterungsbedingt nichts mehr geht, erlaubt das Saison-Kurzarbeitergeld von 1. Dezember an die Weiterbeschäftigung von Maurern oder Dachdeckern. Diese erhalten von der Arbeitsagentur dann ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu zwei Drittel des Nettolohns. Die IG Bau Oberbayern spricht von einer "Winter-Brücke, die möglichst viele heimische Unternehmen nutzen sollten", zumal eine wichtige bürokratische Hürde weggefallen sei. Denn Firmen müssen bei Frost und Schnee keinen Antrag mehr bei der Arbeitsagentur stellen. Sie müssen der Behörde lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es jetzt, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Michael Müller, Bezirksvorsitzender der IG Bau, ist klar: "Die neue Regelung erspart den Betrieben Schreibarbeit."

© SZ vom 02.12.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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