Fürstenfeldbruck:Die Testpflicht kommt zurück

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Geimpft, genesen, getestet: Dieser Dreiklang soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Anbieter von Sport und Wellness, Wirte und Kulturveranstalter bereiten sich auf die Neuregelung vor

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Ungeimpfte sollen von Montag an einen Corona-Test vorlegen, wenn sie zum Friseur gehen, im Lokal einkehren oder ein Fitness-Studio besuchen wollen. Das haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten für den Fall angekündigt, dass der Inzidenzwert stabil über 35 liegt, was seit Freitag auf den Landkreis zutrifft. Zwar fehlen noch die konkreten Vorschriften für die Umsetzung der Ankündigung, doch die betroffenen Geschäftsleute bereiten sich auf die neuen Regeln vor, die auch einen größeren Einsatz von Personal nötig machen.

So rechnet Sabine Zeise vom Fürstenfeldbrucker Kino "Scala" damit, einen Mitarbeiter extra dafür abstellen zu müssen, der sich am Eingang den Impfstatus oder die Testzeugnisse von Kinobesucher zeigen lässt. Ebenso wird es auch Heiko Schneider, Inhaber des "Le Studio" in Puchheim, machen. Wer zum Trainieren ins Fitness-Studio kommt, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Dies werde eine Person kontrollieren müssen, sagt Schneider. Sein Studio verfügt jedoch schon über Software, die es möglich macht, den Impfstatus eines Mitglieds einzutragen. Genesene und Geimpfte müssten dann nicht vor jedem Training ihren Status nachweisen, sagt Schneider.

Rasches Ergebnis: Angesichts steigender Inzidenzzahlen sollen Schnelltests dazu dienen, den Ungeimpften die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und zudem die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen oder gar zu stoppen. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Kontrolliert wird auch im Friseursalon "Sevhairine's" in Grafrath. Mitarbeiterin Kinga Aleksandrowicz erinnert daran, dass die Vorlage eines Corona-Tests beim Friseur aber schon einmal nötig gewesen ist. Das habe gut geklappt, sagt sie. Horst Jirgl vom Wiener Hendlhaus in Germering sieht es ähnlich. Die neuen Auflagen stören ihn weniger wegen des zusätzlichen Aufwands, sondern mehr aus Gründen der Atmosphäre, schließlich sei er als Gastronom vor allem dafür zuständig, dass sich seine Gäste wohl fühlten, sagt Jirgl. Und da stört die Kontrolle von Testzeugnis oder Impfnachweis.

Doch auf eben diese Weise will die Politik die steigenden Corona-Zahlen bekämpfen. Die Regierungen von Bund und Ländern haben deshalb angekündigt, dass Gäste von Hotels und Restaurants, Besucher von Kinos und Theatern sowie Fitness-Studios und Schwimmbädern und etlichen anderen Einrichtungen einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, sofern sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Ausgenommen von der Testpflicht sind Einkäufe in Super- oder Baumärkten sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Regelungen sollen von Montag an gelten, dem Landratsamt lag aber bis Freitagnachmittag noch keine Anordnung aus dem Gesundheitsministerium vor. Möglicherweise trifft sie jedoch am Wochenende ein.

Auch Seniorenheime und Krankenhäuser sollen Tests oder einen Impfnachweis verlangen. Für das Kreisklinikum ist dies allerdings nichts Neues. Vorstand Alfons Groitl stellt klar, dass eine solche Regelung für das Kreiskrankenhaus bereits gilt. Kein Patient komme ohne Corona-Test auf Station, sagt er. Dafür hat die Klinik drei PCR-Testgeräte angeschafft, und dem Test wird jeder Patient unterzogen, auch wenn er geimpft ist. Ähnliches gilt für Besucher. Am Haupteingang ist laut Groitl ein Schnelltest zu absolvieren, außerdem wird Fieber gemessen.

Dass die Teilnahme am sozialen Leben in etlichen Fällen einen Corona-Test voraussetzt, passt nicht zu den Schließungen von Teststationen, wie sie bereits passiert sind. Schneider zieht daraus Konsequenzen und will im Geschoss unter seinem Fitness-Studio eine Teststation eröffnen. Ungeimpfte Mitglieder könnten dann rasch zu einem Corona-Test kommen, ohne erst eine Teststation in Puchheim aufsuchen zu müssen. Allerdings sind für die Zulassung einer Teststation etliche Vorarbeiten nötig, so werden die Mitarbeiter des Fitness-Studios darin geschult, einen Nasen- oder Rachenabstrich auch richtig ausführen zu können. Schneider rechnet damit, in ein bis zwei Wochen die Genehmigung für die Schnellteststation in Händen zu halten.

Bei all den Auflagen und dem zusätzlichen Personaleinsatz stellt sich die Frage, ob es die Inhaber von Lokalen, Fitness-Studios oder Friseursalons nicht leichter hätten, würden sie nur Genesene und Geimpfte einlassen. Laut Stimmen aus der Politik wäre ihnen dies im Rahmen ihrer Privatautonomie möglich. Doch eine solche Zwei-G-Regel lehnen alle Befragten ab. Auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen, sollen Sport treiben, ins Gasthaus gehen oder sich einen Film ansehen können, heißt es. Schneider bezweifelt zudem, dass die Aussagen über Zwei-G richtig sind, schließlich habe er mit seinen Mitgliedern Verträge, die ihn zu gewissen Leistungen verpflichteten, sagt der Inhaber von "Le Studio".

© SZ vom 21.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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