Fürstenfeldbruck:Die Grenzen des Wachstums

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Am Stadtrand soll eine Baulücke geschlossen werden. Politiker warnen vor Flickschusterei und Gefälligkeitsplanung

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Kreisstadt diskutiert über die Grenzen des Wachstums: Einerseits expandiert die Stadt und der Wohnungsnot lässt sich wohl nur durch zusätzlichen Wohnraum beikommen. Andererseits will Bruck das "Gesicht" bewahren und eher zentrumsnahe Lücken schließen als an den Rändern in Feld und Flur mäandern. Der Bauausschuss tut sich schwer, als es um eine Bebauung am östlichen Ortsrand nahe dem Würstle Gartenland geht. In einer Baulücke zwischen Flurstraße und Plonner Straße sollen ein Mehrfamilienhaus für vier Parteien sowie zwei Doppelhäuser errichtet werden. Am Ende stimmen lediglich Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) und Georg Stockinger (Freie Wähler) für das Projekt. Die große Mehrheit sieht noch zu viel Klärungsbedarf. Nicht nur, dass der Bauherr mittlerweile einen leicht modifizierten Bauantrag eingereicht hat, der den Politikern noch gar nicht vorliegt. Umstritten ist, ob das Grundstück groß genug ist für die drei Gebäude, wie die Zufahrt geregelt werden kann, ob genügend Parkplätze ausgewiesen werden und ob die Höhe der Häuser für den Ortsrand unbedenklich ist - vor allem aber, ob nicht gleich für den ganzen Bereich und damit auch für die angrenzenden Freiflächen, die in absehbarer Zeit ohnehin zu Baugrund werden dürften, ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Auf diese Weise könnte die Stadt detaillierter vorgeben, was wo und wie gebaut wird. Für einige Politiker wäre das der "große Wurf" statt der "Flickschusterei" (Klaus Wollenberg, FDP). Das freilich würde Zeit kosten und zudem eine Zusatzbelastung für die unterbesetzte Bauabteilung bedeuten, worauf auch Raff hinweist.

Der vorliegende Antrag sieht ein Mehrfamilienhaus mit Erdgeschoss, erstem Stock und Dachgeschoss auf einer Grundfläche von 155 Quadratmetern vor sowie zwei gleich hohe Doppelhäuser auf Grundflächen von 112 sowie 122 Quadratmetern. Die Baulücke ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung so groß, dass nicht mehr Paragraf 34 Baugesetzbuch zur Anwendung kommen kann, der eine Orientierung des Projekts an der Umgebungsbebauung vorsieht. Zur Anwendung käme Paragraf 35, der eine Bebauung im Außenbereich zulässt, sofern "öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist". Weil der gültige Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung vorsieht, Belange des Natur- sowie Denkmalschutzes sowie des Landschaftsbildes angeblich ebenfalls nicht beeinträchtigt wären und die Anbindung über eine städtische Fläche möglich ist und per städtebaulichem Vertrag geregelt werden könnte, hatte die Verwaltung empfohlen, dem Vorhaben zuzustimmen.

Ulrich Schmetz (SPD) ist Wortführer der Kritiker. Das Grundstück am Ortsrand wäre "heillos überfrachtet", findet er. Und die Erschließung über städtischen Grund ist ihm gelinde gesagt suspekt. Weiter an Boden verliert der Antragsteller dadurch, dass er letztlich wohl auch noch auf den zunächst vorgesehenen Bau von Sozialwohnungen in dem Mehrfamilienhaus verzichten will. Andreas Lohde und Markus Droth (beide CSU) bedauern das ebenfalls ausdrücklich. Planungsreferent Christian Stangl (Grüne) knüpft denn auch seine Zustimmung an die Bedingung, dass doch noch geförderte Wohnungen entstehen. Schmetz jedenfalls wittert eine "Gefälligkeitsplanung" und will verhindern, dass lediglich ein Bauträger den großen Reibach macht. Er fordert die Aufstellung eines Bebauungsplans und erntet dafür von Hans Schilling (CSU) Zustimmung. Manchen Bauwerber müsse man wohl etwas einbremsen, pflichtet Wollenberg bei. Andreas Rauh als Vertreter des Umweltbeirats, der selbst in der Nähe wohnt, sieht das ähnlich und warnt vor einer zusätzlichen Flächenversiegelung in diesem Bereich - nicht zuletzt wegen der langen Stichstraße, die parallel zur östlich verlaufenden Von-Gravenreuth-Straße von der Flurstraße in südliche Richtung das städtische Grundstück durchschneiden würde.

© SZ vom 25.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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