Fürstenfeldbruck:Der Eigentümer schafft an

Lesezeit: 2 min

Bruck könnte Preis für Grund der Stadtwerke wohl selbst festlegen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Stadtwerke würden zwar gerne einen angemessenen Kaufpreis für ihr Stammgelände an der Amper bekommen. Letztlich wird die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt aber nicht verhindern können, dass Bruck den Kaufpreis zahlt, den es für richtig hält. Diese nüchterne Einschätzung vertritt Stadtwerkechef Enno W. Steffens. Allerdings bleiben ein paar offene Fragen.

Ende 2017 hatten die Stadtwerke das Areal auf der Lände der Stadt angeboten, wurden aber monatelang im Unklaren gelassen, ob Interesse an diesem Grundstück in bester Lage besteht. Im Stadtrat herrschte freilich immer große Einigkeit darüber, das Areal selbst zu erwerben, um es damit selbst in der Hand zu haben, was wo rund um die denkmalgeschützten Gebäude gebaut wird. Dabei dürfte es auch um einen Anteil von Sozialwohnungen gehen. Der seit 2015 angedachte städtebauliche Wettbewerb kam bis heute gleichwohl nicht voran. Nachdem die Stadtwerke das Gelände nach mehrmonatiger Hängepartie zu einem Mindestgebot von 1,5 Millionen öffentlich anboten, meldeten sich mehrere private Bauherren - darunter die Firma Euroboden aus Grünwald, die dem Vernehmen nach etwa 2,2 Millionen Euro bot.

Würde die Stadt nun auf ihr Vorkaufsrecht pochen, dann müssten sich die Stadtwerke wohl kaum mit den von der Stadt veranschlagten etwa 1,1 Millionen Euro zufrieden geben. Gleichwohl könnte die Stadt sich den Grund über Umwege doch noch zum "Sonderangebotspreis" sichern. Zwar müsste der dem Wohl des Unternehmens verpflichtete und vom Oberbürgermeister geleitete Aufsichtsrat den Verkauf an den Meistbietenden wohl zustimmen. Dann aber könnte Raff den Hut des Aufsichtsratsvorsitzenden absetzen und den Hut des einzigen Stadtwerke-Gesellschafters aufsetzen. Und mit einem Mandat des Stadtrats könnte er Geschäftsführung und Aufsichtsrat überstimmen und einen niedrigeren Kaufpreis durchsetzen.

Ob sich diese Vorgehensweise mit dem Gemeinwohl vereinbaren lässt, zu dem Kommunen verpflichtet sind, halten Experten zumindest für offen. Gleiches gilt für den Umstand, dass die Kreisstadt hoch verschuldet ist und es sich eigentlich kaum leisten kann, einen stattlichen Mehrerlös für das Grundstück auszuschlagen. Zudem dürfte die Geschäftsleitung der Stadtwerke in einem solchen Vorgehen kaum einen Vertrauensbeweis sehen - nach Reibereien mit einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wäre das ein weiterer Dämpfer fürs Betriebsklima. Bruck ist also buchstäblich in der Zwickmühle. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde über das Thema bereits debattiert - Ergebnis unbekannt. Gleiches gilt für die Frage, ob die eingereichten Angebote von der Stadt überhaupt ernsthaft geprüft worden sind.

Fakt ist, das die Stadt formal in einer guten Position ist, weil die Stadtwerke nicht dem Gemeinderecht unterliegen - und damit auch nicht der Kommunalaufsicht. Das betont auch Robert Drexl, Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Die SZ hatte Drexl um eine allgemeine Rechtsauskunft über kommunale Grundstücksgeschäfte und die Auswirkung von Vorkaufsrechten gebeten. Während eine Stadt oder Gemeinde selbst keinen Grund unter Wert verkaufen darf, besteht bei einem Grundstückskauf "kein rechtlicher Zwang zur Einholung eines Wertgutachtens", präzisiert Drexl.

© SZ vom 31.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: