Fürstenfeldbruck:Das Nachspiel des Feuerwehreinsatzes

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Wer einen Autounfall verursacht oder das Essen auf dem Herd fahrlässig anbrennen lässt, der kann von Städten und Gemeinden zur Kasse gebeten werden. Dafür gibt es eigene Satzungen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Feuerwehr kommt mit Blaulicht herangebraust, meistens noch innerhalb der Zehnminutenfrist, und kümmert sich ums Retten, Bergen, Löschen. So kennt man das und so schätzt man das. Etwas später flattert dann aber manchmal die Rechnung für solche Einsätze ins Haus. Denn wer einen Verkehrsunfall verursacht oder durch grobe Fahrlässigkeit einen Küchenbrand verursacht hat, für den hat das ein Nachspiel, das ordentlich ins Geld gehen kann. So will es das im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankerte Kostendeckungsprinzip. Im Brucker Stadtrat geht es an diesem Dienstag um die Überarbeitung der entsprechenden Gebührensätze.

Thomas Brodschelm ist in der Fürstenfeldbrucker Stadtverwaltung zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Er weiß, was Sache ist. Und doch zeigt er sich auf die Frage, wer denn genau für Einsätze zahlen muss, zunächst sehr diplomatisch: "Das kommt darauf an." Denn auch das Feuerwehrgesetzt bedarf der Interpretation. Schon mal sicher ist, dass es keine Rechnungen gibt für die ganz elementaren Aufgaben der Feuerwehr: Wenn es um Sturmschäden geht oder um Einsätze wegen Hochwassers. Und natürlich wenn Menschen aus Lebensgefahr gerettet werden müssen. Oder in den allermeisten Brandfällen. Auf den Kosten, die für Gerät und auch für den Zeitaufwand der ehrenamtlichen Kräfte (landkreisweit sind es etwa knapp 2400 Frauen und Männer) angesetzt werden, bleiben dann die Kommunen sitzen.

Löscheinsätze wie beim Großbrand in Puchheim werden dagegen meist nicht berechnet. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Freilich gibt es auch bei der Brandbekämpfung eine Ausnahme, und darauf hat Brodschelm angespielt. Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen. Wer nämlich grob fahrlässig handelt, indem er beispielsweise das Essen auf den Herd stellt, es dann vergisst und damit einen Küchenbrand auslöst, der muss unter Umständen doch für die Folgen aufkommen. Zahlen muss in der Regel auch der Verursacher eines Verkehrsunfalls. Die Feuerwehr kümmert sich da häufig nicht nur um die Verletzten, sondern sie sichert auch die Unfallstelle und bindet ausgelaufenen Treibstoff. Das Geld holen sich Städte und Gemeinden dann von der Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Ähnlich sieht es im Fall eines Fehlalarms aus. Wenn also ein Rauchmelder irrtümlich auslöst, der ganze Einsatzzug der Feuerwehr vor der Tür steht und dann doch unverrichteter Dinge abziehen muss. Vor einigen Jahren passierte das ziemlich regelmäßig im Citypoint an der Schöngeisinger Straße in Bruck. Alle paar Monate heulte in den Geschäften und Büros die Sirene und sie mussten evakuiert werden. Und ebenso oft stellte es sich als Fehlalarm heraus. Die Feuerwehrleute ahnten das zwar jedes Mal. Gleichwohl müssen sie immer mit dem Schlimmsten rechnen und dürfen keine Zeit verlieren.

Auf an die 500 Euro kann sich dann die Rechnung für den Hauseigentümer schnell belaufen. Manchmal verzichten die Behörden freiwillig - nach Prüfung der "Billigkeit", wie es im Behördendeutsch heißt. Brodschelm nennt Beispiele: Wenn der Verursacher eines Verkehrsunfalls selbst ums Leben kommt, dann möchte man die trauernden Angehörigen eher nicht mit einer Feuerwehrrechnung behelligen. Oder wenn ein Hartz-IV-Empfänger fahrlässig einen Chemieunfall verursacht, dann soll er nicht in die Privatinsolvenz getrieben werden.

3362 Feuerwehreinsätze gab es 2018 landkreisweit, Tendenz leicht steigend (Ausreißer war wegen des damaligen Hochwassers 2013 mit 4004 Einsätzen). In Fürstenfeldbruck gibt es pro Jahr meist etwa 350 bis 400 Einsätze - nach Schätzung Brodschelms sind etwa zwei Drittel davon kostenpflichtig.

© SZ vom 28.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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