Fürstenfeldbruck:Christbaum als Straßenhindernis

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41-Jähriger verliert Ladung vom Autodach und wird vom Amtsgericht zu Geldstrafe und einmonatigem Fahrverbot verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Zwei Tage vor Heiligabend. Es ist schon dunkel. Auf der stark befahrenen A 8 in Richtung München, kurz vor der Abzweigung auf die Eschenrieder Spange, liegt ein Tannenbaum auf der Fahrbahn. Ein Auto fährt über den Stamm und wird beschädigt. Wie der Baum dort hingekommen ist und wer aus rechtlicher Sicht dafür verantwortlich ist, ist nun Gegenstand einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Auf der Anklagebank: ein 41 Jahre alter Busfahrer aus München. Er hatte den Baum auf dem Dach seines Wagens transportiert und verloren. Der Richter spricht ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig und verhängt 1600 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot.

Wie in jedem Jahr fuhr der Angeklagte auch diesmal mit Frau und Tochter aufs Land, um einen Weihnachtsbaum selbst zu schlagen. Wie in jedem Jahr lud er ihn auf sein Autodach. Bislang habe es nie Probleme gegeben, versichert der 41-Jährige im Gerichtssaal. Allerdings habe er zum Befestigen des 1,30 Meter großen Baumes erstmals neue Zurrgurte verwendet. Der Münchner gibt zu, dass seine Ladung kurz vor der Eschenrieder Spange mit einem "Tack" vom Dach rutschte. Er hielt sofort auf dem Seitenstreifen an, ein zweiter Pkw ebenfalls. Man erkundigte sich gegenseitig nach dem Befinden. Offenbar dachte der andere Fahrer zunächst, der Wagen des Angeklagten sei - wie seiner ja auch - von dem Tannenbaum touchiert worden. Nachdem jedoch der 41-Jährige sich selbst als Baumbesitzer zu erkennen gegeben hatte, wurde der andere, ein 23-jähriger Deggendorfer, nach der Schilderung des Angeklagten und seiner Frau aggressiv. Er habe geschrien "Sind Sie verrückt" und darauf bestanden, dass der Baum sofort entfernt werde, berichtet das Paar. Wie der Angeklagte weiter schildert, kämpfte er sich daraufhin über zwei Spuren und zog den Stamm auf den Seitenstreifen. Da er keine weiteren Autos sah, die in Mitleidenschaft gezogen worden waren, und auch keine Gefahr mehr erkennen konnte, sei er davon gefahren, erklärt der Busfahrer.

Der Deggendorfer indes gewann damals den Eindruck, der Angeklagte wollte unbedingt der Polizei entgehen. Erstens habe er mehrfach darum gebeten. Zweitens sei er ohne Licht davongerauscht. Der Zeuge, dessen Wagen unbeschädigt blieb, bestätigt, dass der Baumstamm zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf der Fahrbahn lag. Wie der dort hingekommen war, hatte er nicht beobachtet. Allerdings wurde er davor noch von einem Auto überrollt: "Links und rechts von mir waren Pkws und vor mir war plötzlich ein Tannenbaum, da konnte ich nicht ausweichen", berichtet dieser Zeuge, ein Polizist, der mit dem Wagen seines Vaters unterwegs war. Schaden: 2000 Euro. Wie dieser Zeuge im Gerichtssaal versichert, war der Angeklagte bei der Schadensregulierung sehr engagiert.

Doch das nützt dem Busfahrer nichts. Vielmehr kritisieren Staatsanwalt und Vorsitzender Richter Johann Steigmayer am Ende, dass der 41-Jährige dem Deggendorfer die Schuld für sein Verhalten an der Unfallstelle gegeben hatte. "Dass Sie hier meinen, der Herr sei der Täter, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, weil er sie auffordert die Polizei zu holen", lasse ihn an dessen charakterlicher Eignung zum Führen von Fahrzeugen zweifeln, resümiert der Staatsanwalt. Der Brucker Amtsrichter folgt seinem Antrag auf einen Monat Fahrverbot und insgesamt 1600 Euro Geldstrafe.

© SZ vom 05.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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