Fürstenfeldbruck:Bruck schont seine Bürger

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Bauen Städte oder Gemeinden Straßen, müssen sich Anlieger in der Regel an den Kosten beteiligen. (Foto: Johannes Simon)

Ausschuss will Frist für Straßenerschließung verstreichen lassen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Satzungen über die zu leistenden Beiträge für Straßenerschließung oder Straßenausbau sind sperrige Werke, gefüllt mit Bürokratenwortschatz. Doch auch in Bruck werden Hausbesitzerhellhörig, wenn diese Begriff fallen, können in der Folge doch ganz schnell vier- oder sogar fünfstellige Forderungen an sie gestellt werden. In der jüngsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses des Brucker Stadtrats fielen beide Begriffe.

Wird eine Straße gebaut, werden die Kosten in der Regel größtenteils den Anliegern aufgebürdet - so schreibt es das Gesetz bislang vor. Kurios wird das, wenn es zwar schon seit vielen Jahren eine mehr oder weniger ordentliche Fahrbahn gibt, diese beispielsweise mangels Bürgersteigen oder wegen des unzureichenden Unterbaus im amtlichen Sinne aber noch nicht als vollwertige Straße gilt. Stellen Städte und Gemeinden irgendwann solche Straßen dann doch noch "endgültig her", so werden die Bürger manchmal auch noch nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten. So jedenfalls war das bislang.

2016 wurde nun aber das Kommunalabgabengesetzt geändert, das nach einer Übergangsfrist im April 2021 in Kraft tritt. Die Folgen erläuterte der Brucker Stadtjurist Christian Kieser - und auch in der Kreisstadt dürfte nun mancher aufatmen. Sind 25 Jahre seit dem erstmaligen Anlegen einer Straße vergangen, müssen Bürger keine 90-prozentige Kostenübernahme mehr befürchten. Der "Erschließungsbeitrag" ist dann vom Tisch, berechnet werden kann dann lediglich noch ein Ausbaubeitrag in Höhe von 45 bis 60 Prozent.

Theoretisch müsste Bruck nun mit Blick auf die eigenen Finanzen möglichst noch vor Erreichen der Frist die in Frage kommenden Straßen "endgültig herstellen", um auf diesen Kosten nicht sitzen zu bleiben.

In der Praxis empfiehlt der Verkehrs- und Tiefbauausschuss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat aber, darauf zu verzichten. Mit einer Art Kunstgriff soll vermieden werden, dass Stadträte dafür von den Aufsichtsbehörden am Ende persönlich haftbar gemacht werden: Die Stadt könne - rein personell und auch bedingt durch die knappen Haushaltsmittel - über bereits beschlossene Vorhaben hinaus bestenfalls für einige wenige Straßen Planung, Ausführung und Abrechnung bis April 2021 schaffen. Genannt werden hier die Lindenstraße mit Rotdornweg, die Ringstraße sowie Kohlstatt. Der Stadt war bislang aber der Ausbau anderer Straßen viel wichtiger, was sich mit der entsprechenden Prioritätenliste belegen lässt. Deshalb sprach sich der Fachausschuss nach entsprechenden Plädoyers von Verkehrsreferent Mirko Pötzsch (SPD), Zweitem Bürgermeister Christian Götz (BBV), Dritter Bürgermeisterin Karin Geißler (Grüne) und Hans Schilling sowie Franz Höfelsauer (beide CSU) einstimmig dafür aus, bei der Prioritätenliste zu bleiben.

Gleichwohl gab es durchaus Kritik am Zustand vieler Brucker Straßen, deren Sanierung in den zurückliegenden Jahren im Zuge der Haushaltsberatungen und mit Blick auf die Verschuldung der Stadt immer wieder verschoben worden war. So tauchte beispielsweise die Kirchstraße immer wieder auf und dann wieder ab. Hans Schilling klagte nun über Fleckerlteppiche und das nicht auf Langlebigkeit ausgelegte provisorische Aufbringen sogenannter Spritzdecken auf Schlaglochpisten.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Fachausschuss auch beschlossen, mit den Planungen für den Umbau des Verkehrsknotens im Bereich Sankt Bernhard zu beginnen. Unter Einbeziehung der Straßenzüge Am Sulzbogen (ab Pöglschlag)/Richard-Higgins-Straße soll dort ein "Minikreisel" angelegt werden. Ebenfalls mit der Verkehrsplanung begonnen werden soll im Bereich Oskar-von-Miller-Straße/Fürstenfelder Straße/Äußere Schöngeisinger Straße (bis Senserbergstraße). Weiterverfolgt wird zudem der Ausbau der Dorf- und Brucker Straße in Aich.

© SZ vom 07.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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