Fürstenfeldbruck:Bewährungsstrafe für Schleuser

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Fürstenfeldbrucker Schöffengericht verurteilt einen Germeringer Asylbewerber. Als Mitarbeiter eines griechischen Reisebüros hat er 2012 vier Flüchtlingen die illegale Einreise nach Deutschland ermöglicht

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Das Geschäft mit Flüchtlingen, die von einem Land in ein anderes gelangen wollen, ist ein gigantischer Wirtschaftszweig, an dem die halbe Welt mitverdient. Das ist das Fazit nach fünf Stunden Verhandlung vor dem Schöffengericht. Angeklagt: Ein seit zwei Jahren in Germering lebender Afghane. Als der 1985 Geborene noch in Athen lebte, arbeitete er in einem Reisebüro. Das vermittelte Flüchtlinge an Schleuser. Auch der Angeklagte war involviert: Er unterstützte vier Menschen bei ihrer Einreise nach Deutschland und Schweden. Dafür verurteilte ihn ein Schöffengericht am Dienstag zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft legte dem gelernten Handwerker zur Last, 2012 drei Kinder und eine Frau - die Mutter von zwei der Kinder - bei ihrer Ausreise aus Griechenland und der Einreise in die Bundesrepublik und Schweden geholfen zu haben. Dazu habe er nicht nur Flugtickets verkauft, sondern auch Kontakte hergestellt zu sogenannten Begleitpersonen, meist aus Bulgarien oder Rumänien. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe: "Das war nicht mein Reisebüro." Ein befreundeter Afghane, bei dem er damals wohnte, habe es zusammen mit einer Bankfiliale betrieben. Letztere beschrieb der 30-Jährige als islamisches Pendant zu Western Union. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter bezeichnete sie als noch dubioser. Der Geldtransfer in diesem so genannten "Hawala"-System funktioniere praktisch, ohne Spuren zu hinterlassen. Die Schwester des Reisebürochefs führte dem Beamten zufolge eine ähnliche Filiale in Afghanistan, "und in Deutschland hat er auch was aufgebaut", betonte der Zeuge.

Der Angeklagte jedenfalls erklärte, in Griechenland für ein paar Landsleute gedolmetscht und bisweilen auch Geld von ihnen angenommen und weitergeleitet zu haben. "Ich hatte mit diesen Geldern absolut nichts zu tun", beteuerte er jedoch. Zugleich schilderte er aber freimütig, dass weithin bekannt gewesen sei, dass sein Chef das meiste Geld mit Schleusungen verdiente. Gerüchten zufolge solle er damit rund 200 000 Euro im Jahr eingenommen haben, hatte der 30-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Im Gerichtssaal sagte er: "Ich kenne die Einnahmen nicht."

Er nannte zwei arabisch klingende Namen, Komplizen seines Chefs. "Die beiden sind die bekannten großen Schleuser in Athen."

Das bestätigten zwei Polizisten, die - unabhängig voneinander - gegen Schleuserbanden ermitteln. Die Masche mit dem Hawala-Geldtransfer über mehrere Filialen - in der Heimat, in Griechenland und in Deutschland - ist nach ihrer Darstellung üblich. Darüber werden die Schleuser bezahlt, die in der Regel für einen Flug von Griechenland nach Deutschland, Holland oder Schweden mit europäischer Begleitperson und falschen Papieren zwischen 3000 und 5000 Euro verlangen. Des weiteren berichtete ein Beamter: "Die Begleitschleuser sind eine Methode, Kinder rauszubringen." Sie stammten meist aus Osteuropa und würden sich den gefälschten Papieren nach als Eltern ausgeben.

Von genau so einem Fall berichtete der letzte von neun Zeugen, ein 40-jähriger Afghane, der 2012 mit seiner Frau und den drei Töchtern in dem Reisebüro in Athen auftauchte. "Ob er selber ein Schleuser war, kann ich nicht sagen. Er hat jedenfalls mit den Personen gesprochen, auf griechisch", beschrieb er die Funktion des Angeklagten. Wie der Zeuge berichtete, waren seine drei und acht Jahre alten Töchter damals mit weiblichen Begleitpersonen nach Deutschland geflogen, ebenso seine Frau. 10 000 Euro hatte er dafür gezahlt, für die Ausreise seiner ältesten Tochter und seiner eigenen hatte er weitere 8500 Euro hinterlegt. Der Angeklagte habe ihm versichert, er werde dafür sorgen, dass seine Kinder wohlbehalten nach Deutschland kommen. "Insofern ist er mein Ansprechpartner gewesen." Auf eigene Bitte ergänzte der offenbar sehr dankbare Zeuge am Ende: "Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich den Angeklagten nicht belasten möchte."

Die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger klangen sehr ähnlich: Sie beantragten 16 und 14 Monate Bewährungsstrafe und eine kleine Geldauflage. Letztlich hatte der Germeringer bereits mit den Übersetzungen die Schleuser unterstützt, zudem Kontakte hergestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für den 30-Jährigen könnte die Verurteilung negative Folgen haben: Sein Asylverfahren läuft noch.

© SZ vom 11.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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