Fürstenfeldbruck:Bewährungsstrafe für Online-Diebstahl

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Schöffengericht verurteilt 54-Jährigen, weil er 300 000 Euro von Firma aus dem Landkreis von seinem Konto abgehoben hat

Er habe von dem ganzen Betrug nichts gewusst und mit dem gehackten Konto nichts zu tun. Dieser Einlassung eines 54 Jahre alten Mann aus Tschechien glaubt das Schöffengericht in Fürstenfeldbruck am Ende nicht. Spätestens als der Tagelöhner 300 000 Euro von seinem Firmenkonto abgehoben habe, auf das er nie etwas einbezahlt hatte, hätte er nach Ansicht der Richter merken müssen, dass mit dem Geld etwas nicht stimmt. Deshalb verurteilen sie ihn am zweiten Verhandlungstag wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Geschädigt wurde bei dem Angriff auf ein Online-Bankkonto übrigens eine Firma aus dem westlichen Landkreis; das Kreditinstitut ersetzte aber den Schaden.

Der Angeklagte, der einige Zahnlücken hat und älter wirkt, hat im Frühjahr 2013 bei der Postbank in Mainz ein Konto eröffnet. Darauf wurden am 19. Juli 2013 insgesamt 356 616 Euro transferiert, alles Geld von einer Firma aus dem Landkreis. "Das Konto wurde nicht aus Zufall angegriffen, sondern gezielt ausgewählt", unterstreicht ein Kriminalbeamter in der Verhandlung. Tags darauf wurden 300 000 Euro vom Konto des Angeklagten abgehoben. Der Firmeninhaber hatte seinerzeit nur gemerkt, dass er eine Zeitlang kein Netz für sein Handy hat. Laut Kripo kann das ein Indiz dafür sein, dass Hacker gerade das dazugehörige Online-Konto angreifen.

Der Angeklagte, dessen Aussage von einer Dolmetscherin übersetzt wird, bestätigt zwar in der Verhandlung, das Konto eröffnet zu haben. Aber Geld habe er nie dort abgehoben. Vielmehr behauptet der 54-Jährige, damals einige Monate auf einer Baustelle gelebt zu haben. In dieser Zeit, die genau mit der Tatzeit zusammenfällt, habe er weder seinen Ausweis noch seine Kontokarte zur Verfügung gehabt. Er nennt einen befreundeten Serben, der ihn damals zur Kontoeröffnung gedrängt habe und ihm dabei auch behilflich gewesen sei. Dem Angeklagten zufolge hatte der Serbe in der Bank für ihn übersetzt. Überdies hatte er von diesem mehrere gefälschte Ausweise bekommen.

Der Kriminalbeamte bestätigt die Existenz des Serben. Von diesem sei bekannt, dass er "sein Konto für ein ganz ähnliches Delikt zur Verfügung gestellt hat". Des weiteren wird in der Verhandlung bekannt, dass der Serbe mehrere einschlägige Vorverurteilungen hat. Und es kommt das Gerücht auf, dass er eine Beziehung zu einer Bankangestellten hat. Dazu äußert sich der Serbe allerdings nicht. Er bestätigt lediglich, dem Angeklagten bei der Kontoeröffnung behilflich gewesen zu sein. Mit dem gehackten Konto habe er nichts zu tun.

Am Ende ist es eine Kopie vom Ausweis des Tschechen, die in den Akten auftaucht und diesen überführt. Eine Postbank-Mitarbeiterin hatte sie an dem Tag angefertigt, als die 300 000 Euro abgehoben wurden. Für die Richter unter Vorsitz von Martin Ramsauer ist somit erwiesen, dass der 54-Jährige das Geld abgehoben hat. Auch wenn er den Betrug wohl nicht als führender Kopf begangen habe, hätte ihm bei dieser Summe schon klar sein müssen, dass sie von einem Verbrechen stammt, begründet Ramsauer das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Beihilfe zum Computerbetrug eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft wird nun wahrscheinlich versuchen, die Rolle des Serben zu ermitteln.

© SZ vom 06.02.2017 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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