Fürstenfeldbruck:Bewährungsstrafe für Exhibitionisten

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Wiederholungstäter muss sich einer Therapie unterziehen

Mit hochrotem Kopf und gesenktem Blick sitzt der Mann auf der Anklagebank. Der Grund der Verhandlung ist dem 50-Jährigen offensichtlich peinlich, zumal er nicht zum ersten Mal deshalb vor Gericht sitzt. Diesmal lautet die Anklage auf sechs exhibitionistische Handlungen zwischen 2013 und 2015. Weil er sich einmal vor Minderjährigen entblößte, ist der Fall bei der Jugendrichterin gelandet. Und weil der Mann, der im Landkreis lebt, bereits mehrere, oftmals einschlägige Vorstrafen hat, verhandelt das Schöffengericht die Sache. Dem 50-Jährigen droht nämlich eine Freiheitsstrafe.

Die Anklage legt dem gelernten Kaufmann zur Last, sich an markanten Stellen wie etwa der Brücke beim Hallenbad in Germering, vor Frauen entblößt zu haben. Zwei Mal hatte ihn dieselbe Frau beobachtet, einmal was das Opfer minderjährig.

"Die Vorwürfe will mein Mandant nicht bestreiten", beginnt der Verteidiger. Und erläutertet, dass der Angeklagte noch keine längere Beziehung zu einer Frau gehabt habe. Das möge an seiner Arbeitslosigkeit liegen oder daran, dass er in den letzten Jahren seine Eltern bis zu deren Tod begleitet hat. Diese verstarben beide im Vorjahr.

Ein Polizeibeamter berichtet, dass der Angeklagte gestellt werden konnte, weil er einer Nachbarin von seinen Handlungen erzählt hatte. Diese hatte die Polizei informiert. Den Angeklagten grüße sie seither nicht mehr, wie dieser bedauernd berichtet. Die Fragen der Vorsitzenden Richterin Anna Kappenschneider beantwortet er direkt und geradeheraus. Es geht auch um die Frage, ob eine weitere Therapie Sinn machen würde. Denn bereits bis 2013 war der 50-Jährige zwei Jahre lang in Behandlung. Kurz danach begann die Serie exhibitionistischer Handlungen.

"Dass der Angeklagte heute in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck gemacht hat und dass er Therapiewillen gezeigt hat", sind für die Staatsanwältin ausschlaggebend, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu beantragen. "Sie sollen die Chance bekommen", sagt Kappenschneider nach einer kurzen Beratung mit den Schöffen. Das Urteil lautet auf zwei Jahre, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und einer Therapieauflage.

© SZ vom 26.04.2017 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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