Heike Themel zieht vor Gericht:Beleidigung einer AfD-Politikerin kostet 2000 Euro

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AfD-Politikerin Heike Themel hatte ein gefälschstes Foto auf der Plattform geteilt und wurde dafür heftig kritisiert. (Foto: Heike Themel/oh)

46-Jähriger hat Bezirkstagskandidatin Themel auf Facebook beschimpft und steht vor Gericht

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Warum er überhaupt Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habe, wenn er doch alles zugebe, fragt die Staatsanwältin. Eine richtige Antwort hat der Angeklagte selbst nicht. Es schien, als wolle er einfach einmal erzählen, was er von der Geschädigten hält und in welchem Verhältnis beide zueinander stehen.

Im April vergangenen Jahres hatte die AfD-Politikerin Heike Themel, die nun als als Bezirkstagskandidatin für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-West antritt, auf Twitter und ihrer Facebookseite den Parteitag der AfD begleitet. Dabei hat sie auch Foto vom "Schwarzen Block" geteilt. Allerdings war das Bild zehn Jahre alt und nachträglich bearbeitet. Themel erklärte damals auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung, dass sie keine Ahnung von der Fälschung gehabt habe. Im Netz wurde sie wegen des Postings heftig kritisiert und angefeindet. Darunter auch vom Angeklagten, der die 46-Jährige in einer geschlossenen Facebook-Gruppe unter anderem als "falsche Kuh" und "verlogene Sau" bezeichnet haben soll.

Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe nicht und erläuterte stattdessen die wechselvolle Facebook-Beziehung der beiden. Die Gruppe, in der die Beleidigungen gepostet worden sein sollen, hatte die Geschädigte selbst gegründet, sie dann aber an den Angeklagten übergeben und verlassen. Es handle sich dabei um eine kleine, geschlossene Gruppe mit dem Namen "FFB konservativ", in die man nur auf persönliche Empfehlung aufgenommen wird. Dafür habe die 46-Jährige eine zweite, wesentlich größere Gruppe, in der er einer der Administratoren war, übernommen und die anderen Besitzer, inklusive des Angeklagten, entfernt. Er habe sich wohl wegen dieses "Diebstahls" zu den Beleidigungen hinreißen lassen, sagt der 46-Jährige.

Wer aus der Gruppe "FFB konservativ" ihr die Beleidigungen gesteckt hat, konnte sich die Geschädigte auf Nachfrage des Angeklagten nicht sagen. Nur dass es mehrere Leute gewesen seien. Richter Martin Ramsauer, dem das Geplänkel irgendwann zuviel wurde, wies den Angeklagten darauf hin, dass ein Urteil durchaus höher ausfallen könne als der Betrag im Strafbefehl. Daraufhin zog der 46-Jährige seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Strafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Der Prozess war nicht der erste dieser Art. Anfang April musste sich eine 44-Jährige wegen Beleidigung der Politikerin verantworten, der Prozess wurde eingestellt. Insgesamt habe Themel Anzeige gegen zwölf Personen erstattet, sagte ein Polizist, der als Zeuge geladen war.

© SZ vom 27.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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