Fürstenfeldbruck:Aufschrei der Senioren

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Rechtsstreit um Isarcard 60 bewegt die Gemüter

Die Klage des Olchinger Rechtsanwalts Ulrich Fratton gegen die Münchner Verkehrsgesellschaft sorgt für Aufregung bei der Seniorenunion im Landkreis. Fratton hatte die Klage eingereicht, weil er sich durch das Angebot der vergünstigten Isarcard 60 diskriminiert sieht. Einziges Berechtigungskriterium für den Kauf der Karte ist das Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren. Das ist laut Fratton unzulässig. Er meint die Berechtigung für eine vergünstigte Karte müsse anhand anderer Kriterien, etwa dem Rentenbescheid, geprüft werden. Dazu äußerten sich nun Horst Jirgl, Kreisvorsitzender der Seniorenunion, Hans Pichelmaier, Ortsvorsitzender der Seniorenunion Germering, und Ludwig Gascher, Ortsvorsitzender in Fürstenfeldbruck. Wie auch Fratton verweisen sie auf das Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem es heißt, eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes sei nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt. Aber im Gegensatz zu dem Olchinger Rechtsanwalt sehen die Mitglieder der Seniorenunion diese sachlichen Gründe bei der Isarcard 60 gegeben.

Denn mit dem Angebot verfolge der Anbieter den "sozial- und wirtschaftspolitisch günstigen Effekt einer besseren Auslastung des Nahverkehrs", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Vorsitzenden. Für die Isarcard 60 gelten aus diesem Grund Sperrzeiten von 6 bis 9 Uhr an Werktagen. So soll vermieden werden, dass die Karteninhaber zu den Stoßzeiten fahren, wenn die Verkehrsmittel ohnehin schon stark ausgelastet seien. Fratton allerdings hatte schon zuvor darauf hingewiesen, dass die Inhaber des Seniorentickets auch zu den Stoßzeiten begünstigt seien, da sie zwar für Fahrten von 6 bis 9 Uhr zusätzlich Streifentickets nutzen müssen, allerdings nur die Hälfte der eigentlich vorgesehenen Streifen stempeln müssen. Das heißt Senioren mit Isarcard 60 stempeln für eine Fahrt pro Person und Zone nur einen Streifen, statt der üblichen zwei Streifen. "Das führt die ganze Sache ad absurdum", sagte Fratton über die Sperrzeiten.

Die Vorsitzenden der Kreis-Seniorenunion, sowie der beiden Ortsverbände argumentieren außerdem damit, dass die Vergünstigung darauf reagiert, dass bestimmte Personengruppen typischerweise weniger leistungsfähig seien. Auch das sei laut AGG zulässig und würde nicht als diskriminierend, sondern im Gegenteil als sozial erwünscht bewertet. Deshalb sieht die Seniorenunion Fürstenfeldbruck keinen Grund, die Vergünstigung zu streichen. Fratton indes betonte, es gehe im nicht darum, das Angebot zu streichen, sondern er wolle, dass die Berechtigungskriterien geändert werden. Seiner Meinung nach sollte die Frage nach der Bedürftigkeit nicht mit dem Erreichen einer Altersgrenze, sondern mit entsprechenden Bescheiden geklärt werden.

Das Amtsgericht hat bereits angekündigt, ohne mündliches Verfahren über die Angelegenheit entscheiden zu wollen. Wann das Urteil fallen soll, ist bisher allerdings nicht bekannt. Die Münchner Verkehrsgesellschaft hat beantragt, die Klage abzuweisen.

© SZ vom 05.08.2017 / BERJ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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