Fürstenfeldbruck:Acht Flüchtlingsheime vor der Auflösung

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Das Landratsamt überprüft die Mietverträge für Asylunterkünfte. Im Fall einer Kündigung müsste für die Bewohner eine neue Bleibe gefunden werden

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Es ist genau ein Jahr her, da räumte der Landkreis die letzten mit Asylbewerbern belegten Turnhallen an Gymnasien, damit die Schulen und Sportvereine nach den Sommerferien wieder über diese verfügen konnten. Nun gibt es, ebenfalls wieder kurz vor den Sommerferien, Überlegungen im Landratsamt, insgesamt acht dezentrale Flüchtlingsunterkünfte zu räumen. Ines Roellecke, die Pressesprecherin der Kreisbehörde, bestätigte auf Anfrage entsprechende Informationen der SZ. Sie wies aber auch darauf hin, dass noch geprüft werde und dass noch nichts entschieden sein. Um die Betroffenen nicht zu verunsichern, war nicht zu erfahren, welche Quartiere in welchen Kommunen geprüft werden.

Es hieß lediglich, dass es sich bei den acht Objekten um vom Landkreis angemietete Wohnungen handelt, deren Mietverträge demnächst auslaufen werden. So sollen sich unter den Objekten zum Beispiel auch Wohnungen mit Nachteilen oder Mängeln wie Schimmelbefall befinden. Bei anderen Mietobjekten, die der Landkreis noch für einen längeren Zeitraum anmieten könnte, prüft die Regierung von Oberbayern deren Wirtschaftlichkeit. Laut einer Pressesprecherin der Regierung von Obebayern werden Mietverträge über solche vom Landkreis angemieteten dezentralen Unterkünfte "nur in Ausnahmefällen abgeschlossen beziehungsweise verlängert". Sie beruft sich bei dieser Aussagen auf einen Beschluss der Staatsregierung. Diese hatte im April 2016 beschlossen, die zentrale Unterbringung durch Landratsämter zurückzufahren und Asylsuchende verstärkt in Gemeinschaftsquartiere einzuweisen.

In den Objekten wohnen nach wie vor Flüchtlinge und sogenannte Fehlbeleger. Sie werden also eigentlich weiter für diesen Zweck benötigt. Im Falle einer Räumung müssten für deren Bewohner neue Unterkünfte gefunden werden. Als Fehlbeleger werden solche Schutzsuchenden bezeichnet, die nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens in Deutschland bleiben dürfen. Solange sie auf dem freien Markt keine Wohnung finden, können sie weiterhin in Flüchtlingsquartieren bleiben. Insgesamt 906 solche Fehlbeleger leben zurzeit in den dezentralen Unterkünften des Landkreises und in der Dependance der Erstaufnahme der Regierung von Oberbayern im Brucker Fliegerhorst. In der Brucker Kaserne lebten Ende Juni laut der Regierung von Oberbayern knapp 400 Personen. Ursprünglich sollten dort mehr Menschen eine Bleibe finden.

"Es gibt keinen Fall, dass jemand aus der Unterkunft gewiesen wurde, weil er anerkannt ist", sagt Roellecke. Mit dieser Antwort verweist sie auf die noch ungeklärte Frage, wann Fehlbeleger als obdachlos gelten. Wären sie obdachlos, wäre nämlich, wie in jedem Fall von Obdachlosigkeit von Bürgern, die Wohnsitzkommune für deren Unterbringung zuständig. Theoretisch könnten die Kommunen die Wohnungen vom Landratsamt übernehmen. Anerkannte Asylbewerber beziehen übrigens vom Jobcenter Hartz-IV-Leistungen. Für sie gelten die gleichen Regelsätze wie für alle Empfänger solcher Leistungen.

Da dem Landkreis seit April keine zusätzlichen Asylbewerber mehr zugewiesen werden, müsste deren Zahl eigentlich sinken. Das ist jedoch nicht der Fall. Deren Zahl stagniert einschließlich der im Fliegerhorst lebenden Schutzsuchenden, die auf die Quote des Landkreises angerechnet werden, bei etwa 2225. Allerdings kommt es vor, dass die Regierung von Oberbayern frei gewordene Plätze mit neuen Flüchtlingen belegt. Etwa 200 anerkannte Asylbewerber haben die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, weil sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Von diesen sind drei Viertel im Landkreis geblieben. Vom restlichen Viertel der Anerkannten blieb wiederum der überwiegende Teil in Bayern. In diesen Fällen wird von der sogenannten Oberfrankenoption gesprochen, weil man annimmt, dass sie in die Regionen des Freistaates ziehen, in denen viele Wohnungen leer stehen.

Steigen wird laut Roellecke die Zahl der Schutzsuchenden, deren Asylanträge abgelehnt werden. Zurzeit leben im Landkreis etwa 400 solcher Personen. Ein solcher Ablehnungsbescheid muss nicht in jedem Fall eine Abschiebung nach sich ziehen. Eine Abschiebung bedürfe einer weiteren Einzelfallentscheidung. Der Landkreis hat bereits wiederholt kleinere und größere Flüchtlingsquartiere geräumt und deren Bewohner verlegt. Neu ist, dass es sich erstmals um eine größere Zahl handelt. So hatte der Landkreis im vergangenen Jahr den Mietvertrag für das frühere Hotel am Mühlbach in Olching nicht verlängert, weil es eine zu teure Notlösung war. Dort lebten bis zu 120 Flüchtlinge.

© SZ vom 07.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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