Fürstenfeldbruck:Absage für Nachtflohmarkt am Karfreitag

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Brucker Ordnungsamt pocht auf Regelung für stille Feiertage und verbietet die im Squash-Palast geplante Veranstaltung

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Am Karfreitag gedenken evangelische und katholische Christen des Kreuzestodes Jesu Christi. Klar: Laute Musik und Partysause sind da tabu. Das wissen Besucher von Discos, in denen am Gründonnerstag um Punkt 24 Uhr der Saft abgedreht wird. Doch nicht nur das: Auch öffentliche Verkaufsveranstaltungen wie Flohmärkte sind tabu. Diese Erfahrung machte nun der Brucker Stadtrat Florian Weber (BBV), der Geschäftsführer des Squash-Palasts ist und dort am Kurt-Huber-Ring im Brucker Westen just an diesem Freitag den ersten Brucker Nachtflohmarkt geplant hatte. Als das Ordnungsamt am Montag Wind von den Plänen bekam, folgte prompt das Veto: Am Dienstag untersagte das Amt die Veranstaltung und begründete dies mit der Gesetzeslage, die hier keinen Spielraum lässt.

Der 29-Jährige, der den Squash-Palast auch als Sportsbar und Musiklokal nutzt, reagierte auf die für ihn sehr überraschende Intervention zerknirscht. Nicht dass er sauer auf die Stadtverwaltung wäre. Er gibt sich vielmehr selbstkritisch: "Ich werde im Mai zehn Jahre im Veranstaltungsgewerbe tätig sein und hätte dies einfach besser wissen müssen", schreibt er in einer Mitteilung in den sozialen Medien, mit der er sich bei den Ausstellern und potenziellen Besuchern entschuldigt. Und zur SZ sagt er am Dienstag: "Dass es am Karfreitag Tanzverbot gibt, habe ich natürlich gewusst. Aber dass auch Flohmärkte untersagt sind? Da habe ich jetzt halt wieder was dazugelernt." Das Ordnungsamt hatte ihn zuvor aufgeklärt. Ein Nachtflohmarkt sei an 364 Tagen im Jahr genehmigungsfähig - und das sogar an den meisten stillen Feiertagen. Ausnahme: eben jener Karfreitag. Hier ist laut Gesetz nur eine Unterhaltungsveranstaltung zulässig, wenn diese "der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dient". Gebrauchtwaren kaufen oder verkaufen, das kann zwar auch ein erhebendes Gefühl sein, gehört aber eher nicht in die entsprechenden Kategorien.

"Seid nicht sauer auf das Brucker Ordnungsamt", schreibt Weber, "die machen nur ihre Arbeit und waren äußerst höflich." Und mit einem Augenzwinkern leitet er mögliche Proteste gleich um: "Bei Beschwerden bitte direkt an die bayerische Staatsregierung wenden." Kurzerhand legt Weber bereits den Ausweichtermin fest: Es ist der Freitag, 1. April, erneut von 20 bis 1 Uhr - mag er da auch Gefahr laufen, dass der eine oder andere Aprilscherz gerissen wird. Verkauft werden können dann endlich gebrauchte Spielwaren, Haushaltsartikel, Kleider und vieles mehr. Das Interesse an einem solchen Nachtflohmarkt sei durchaus vorhanden, sagt Weber. So waren die 15 kostenlosen Tische, die er für den Karfreitag zunächst angeboten hatte, innerhalb weniger Tage vergeben, und es habe zahlreiche weitere Anfragen für diese "Shopping-Nacht im Squash-Palast" gegeben.

© SZ vom 23.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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