Für Schwimmer:Badeinseln sollen wieder ins Wasser

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Fürstenfeldbruck will Vorrichtungen ins Pucher Meer zurücksetzen. Die Stadt stützt sich auf ein juristisches Gutachten

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Badefreunde können sich freuen. Im Pucher Meer soll es im kommenden Sommer wieder Badeinseln geben. Die Stadt Fürstenfeldbruck will die blauen Verweilzonen zu Wasser lassen. Dabei stützt sie sich auf ein juristisches Gutachten, das Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) vorliegt. Momentan sieht es aber so aus, dass die Kreisstadt mit dieser Entscheidung allein bleibt. Der Landkreis sowie die anderen Kommunen wollen auf Badeinseln und andere Einrichtungen an den Seen bis auf Weiteres verzichten. Als Begründung verweisen sie auf ein Schreiben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen an Landrat Thomas Karmasin (CSU). Demnach hat sich an der Rechtsauffassung nichts geändert. Weiterhin gelte, dass Kommunen bei Schwimmunfällen in Haftung genommen werden können, wenn für Badende der Eindruck entstehen könne, ein Gewässer werde beaufsichtigt. Damit dieser Eindruck entstehen kann, reicht es laut mehrerer Urteile von Gerichten aus, wenn sich im See Badeinseln befinden oder ein Steg errichtet worden ist.

Fürstenfeldbruck hat, wie andere Kommunen im Landkreis und auch im Freistaat, im Frühsommer des vergangenen Jahres die Badeinseln aus seinen Gewässern entfernen lassen. Aufgrund eines Gerichtsurteils hatte die Stadtverwaltung Befürchtungen, bei einem Schwimmunfall in Haftung genommen zu werden.

Die Entfernung der Inseln brachte Oberbürgermeister Raff viel Kritik ein. Die Verwaltung beauftragte deshalb eine Rechtsanwaltskanzlei, ein Gutachten zum Betrieb der Badeinseln zu erstellen. Dieses Gutachten liegt der Stadt seit Kurzem vor. Nach Auskunft von Stadtsprecherin Tina Rodermund-Vogl könnten die Inseln demnach wieder verwendet werden, wenn die Stadt entsprechende Beschilderungen mit Sicherheitshinweisen aufstellt und eine Hausordnung für das Badegelände am Pucher Meer erlässt.

Die Städte Germering und Olching sowie die Gemeinde Emmering bleiben jedoch dabei, die von ihnen entfernten Hilfseinrichtungen für Schwimmer in den Bauhöfen zu lassen. Wie der Landkreis, der für den Mammendorfer See zuständig ist, verweisen sie auf das Schreiben der Gesellschaft für das Badewesen. Diese ist ein Zusammenschluss von Betreibern und Mitarbeitern öffentlicher Bäder, Architekten, Ingenieuren, Schwimmbadbauern, Herstellern von Badausrüstungen und Verbänden. Deren Präsident Fritz Schramma rät Kommunen davon ab, Badeinfrastruktur wie Sprungvorrichtungen, Stege oder Wasserrutschen aufzustellen, denn dies könne den Eindruck einer beaufsichtigten Badestelle hervorrufen. Von einer Änderung der Regularien hält die Gesellschaft nichts, denn die Gerichte, so heißt es in dem Schreiben an Landrat Karmasin, würden sich aller Voraussicht nach auch dann an die bisherige Regelung halten.

Das Entfernen von Badeinseln, Sprungvorrichtungen oder Stegen treibt auch den Fürstenfeldbrucker CSU-Landtagsabgeordneten Benjamin Miskowitsch um. Der ehrenamtliche Wasserwachthelfer aus Mammendorf kritisierte bereits im vergangenen Jahr, dass aus den Seen entfernt werde, was vielen Schwimmern Freude bereite. Seine Interventionen sind bislang allerdings ohne Erfolg geblieben. So habe er der Badewesen-Gesellschaft eine Änderung in den Regularien vorgeschlagen, sagte der Landespolitiker, habe die Vertreter der Gesellschaft aber nicht überzeugen können. Nun will Miskowitsch es auf dem Gesetzgebungsweg versuchen. In seiner Fraktion habe er schon etliche Mitstreiter gefunden, sagt der Abgeordnete und betont, die Kommunen bräuchten mehr Rechtssicherheit. Sorgen macht ihm, dass etliche Bäder geschlossen werden, weil sich Städte und Gemeinden kein Aufsichtspersonal leisten können, die Risiken einer unbeaufsichtigten Badestelle aber nicht mehr eingehen möchten. Nächstes Jahr sollen die Badeinseln in ganz Bayern wieder verwendet werden können. Das ist sein Wunsch.

© SZ vom 29.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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