Freiwillige Feuerwehren:Maisach übernimmt Führerscheinkosten

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Aufwendungen für nötige CE-Klasse belaufen sich auf bis zu 50.000 Euro

Von Erich C. Setzwein, Maisach

Freiwillig dienende Feuerwehrleute bringen oft mehr als nur ihre Freizeit in Ausbildungsstunden und bei Einsätzen ein. In Maisach werden die Feuerwehren deshalb nicht nur mit dem notwendigen Material und der Ausrüstung versorgt, die Gemeinde fördert auch die Führerscheinausbildung finanziell. Seit 2011 werden einmal jährlich je Ortsteilfeuerwehr die Fahrstunden für die Klasse C bezahlt. Damit sollen die Freiwilligen in die Lage versetzt werden, die Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen fahren zu können. Doch was passiert, wenn an das Feuerwehrfahrzeug ein Anhänger angehängt wird? Ein Fahrer mit der Berechtigung für die Klasse C dürfte das Gespann nicht fahren. Also bezuschusst die Gemeinde die Ausbildung für die dafür nötige Führerscheinklasse CE. Bislang zu 75 Prozent, nach dem einstimmigen Beschluss im Gemeinderat rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres sogar zu 100 Prozent.

Im Gemeinderat waren sich alle einig, dass es eine gute Sache sei, weiter Mitglieder der Feuerwehren mit den nötigen Führerscheinen auszustatten. Nicht jede Feuerwehr hat wegen ihres Fuhrparks Bedarf für CE- Führerscheininhaber. So genügt bei der Feuerwehr Überacker für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W die Führerscheinklasse C1. Insgesamt 15 Aktive haben die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein absolviert, um ausschließlich ehrenamtlich die Fahrzeuge bewegen zu können. Wenn nun ein Feuerwehrmann die Ausbildung der Klasse CE für den sogenannten Anhängerführerschein machen möchte, muss er sich für weitere zehn Jahr im Feuerwehrdienst verpflichten. Immerhin betragen die Kosten laut einer Übersicht der Rathausverwaltung zwischen 4500 und 5000 Euro. Da dieser Führerschein auch privat genutzt werden kann, tauchte im Gremium die Frage auf, ob ein Feuerwehrmann die Führerscheinkosten zurückzahlen müsste, sollte er die Feuerwehr und den Ort verlassen. Geschäftsleiter Peter Eberlein zitierte ein Urteil, wonach die Gemeinde keinen Regress fordern könne. "Dann haben wir für den Markt ausgebildet", kommentierte Bürgermeister Hans Seidl.

© SZ vom 25.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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