Finanzielle Unterstützung:Drei Millionen Euro fließen in den Landkreis

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Für Betriebskosten bekommen 214 Unternehmen und Selbstständige im Landkreis Geld aus der Überbrückungshilfe. Die Novemberhilfe aber verzögert sich und stellt die Betriebe auf eine harte Probe

Von Erich C. Setzwein, Fürstenfeldbruck

Der Landkreis, Bayern und Deutschland steuern wegen der nicht in den Griff zu bekommenden Corona-Krise auf einen weitgehenden Stillstand zu, was viele Geschäftsinhaber und Selbständige in eine noch schwierigere wirtschaftliche Lage bringt. Wegen des sogenannten milden Lockdowns müssen Gasthäuser geschlossen bleiben, auch den Taxifahrern bleiben die Fahrgäste weg. Existenzen stehen auf dem Spiel, doch die sogenannten Überbrückungshilfen sollen den von den staatlichen Beschränkungen am meisten Betroffenen finanziell helfen. Während aus dem zuerst aufgelegten Finanzpaket 214 Antragsteller im Landkreis profitiert haben, nun steht ein zweites Paket an Überbrückungshilfe bereit, aber die sogenannten zusätzlichen Novemberhilfen wird es vielleicht erst Mitte Januar geben. Das trifft die auf Liquiditätshilfe angewiesenen Firmen besonders hart.

Insgesamt 237 Betriebe mit Sitz im Landkreis Fürstenfeldbruck hatten die Überbrückungshilfe I beantragt. Die soll die durch die Corona-Krise eingetretenen Verluste aus den Monaten Juni bis August ausgleichen. Zuständig für die Abwicklung ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Sie arbeitet mit der bayerischen Staatsoberkasse zusammen und prüft die Anträge und bewilligt sie auch. Nicht in jedem Fall, wie sich bei den Antragstellern aus dem Kreis Fürstenfeldbruck zeigt. 23 Unternehmen bekamen nichts, die übrigen 214 insgesamt mehr als drei Millionen Euro. Durchschnittlich waren es 14 285 Euro je Antrag, die maximale Fördersumme von 150 000 Euro erhielten in ganz Bayern nur 148 Betriebe.

Von der Überbrückungshilfe I bekam zwölf Prozent der Wirtschaftszweig freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen (250 000 Euro). 18 Prozent der Summe ging an Gastronomiebetriebe (600 000) und 22 Prozent an den Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (1,5 Millionen). Wer nun weiter Unterstützung benötigt, konnte seit Ende Oktober die neu aufgelegte Überbrückungshilfe II beantragen, die für die Monate September bis Dezember gewährt wird. Auch in dieser Zeit sind es vor allem Betriebe aus dem Hotel- und Gastro-Bereich, aber auch Veranstalter und Reisebüros sowie die vielen betroffenen Soloselbstständigen.

Damit es einerseits nicht zu massenhaftem Betrug kommt und andererseits die Anträge schnell bearbeitet werden können, müssen die Anträge von den Steuerberatern der Firmen gestellt werden. IHK-Sprecher Florian Reile berichtete von anfangs handschriftlichen und auch offensichtlich nicht plausiblen Anträgen. Etwa 100 Mitarbeiter arbeiten die Anträge ab, und da alles elektronisch abläuft, gibt das eingesetzte Programm Alarm, wenn es Betrug vermutet. Dieser Tage erst haben Beamte der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Räume im Landkreis München, in Pforzheim und Berlin durchsucht, weil bei verschiedenen bayerischen Behörden online Anträge für Corona-Soforthilfe eingegangen waren und die Antragsteller aber weder ein Unternehmen hatten, noch irgendeiner Geschäftstätigkeit nachgegangen seien, wie das Bayerische Landeskriminalamt mitteilte.

Zusätzlich sollte die "Novemberhilfe" alle jenen Betriebe finanziell unterstützen, wie etwa die Bäckereien und Metzgereien, die ihren Imbissbereich schließen mussten. Doch für diese über die Betriebskostenzuschüsse hinausgehenden finanziellen Leistungen wird derzeit noch das passende Computerprogramm geschrieben. So geht die IHK davon aus, dass die Anträge erst von Mitte Januar an bearbeitet werden könnten - was für viele Antragsteller vielleicht schon zu spät sein könnte. Eine schnelle Abschlagzahlung wäre nach Darstellung der IHK und weiterer Wirtschaftsorganisationen hilfreich, und dabei geht es zum Beispiel um Beträge von 5000 Euro für Soloselbstständige oder bis zu 10 000 Euro für Unternehmen.

Eine weitere Variante, die Firmen am Leben zu halten, wäre nach Ansicht der Wirtschaftsvertreter und der Banken, dass der Bundesfinanzminister einen Antrag Bayerns und weiterer Bundesländer nachkommt und den Verlustrücktrag auf drei Jahre ausweitet und in der Höhe ausdehnt. Unternehmen bekämen so die in den vergangenen Jahren gezahlten Steuern zurück. Während die Wirtschaft das begrüßt, sehen es die Kommunen eher kritisch. So würden zusätzlich zu dem durch Corona bedingten Schwund noch mehr Steuern fehlen.

© SZ vom 22.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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