Ermittlungen:Dubiose Auslandsgeschäfte

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Geschäftsführer und Vertriebschef einer Landkreisfirma müssen sich wegen des Exports eines Elektronenstrahlen-Schweißgeräts am Landgericht verantworten

Von Andreas Salch, Fürstenfeldbruck/München

Es war im Herbst 2014, als Beamte des Zollkriminalamts Köln den Sitz eines mittelständischen Unternehmens im Landkreis unter die Lupe nahmen. Auch die Privaträume des Geschäftsführers wurden durchsucht. Grund für die Aktion waren Hinweise des Verfassungsschutzes sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die den Fahndern vorlagen. Danach soll das Unternehmen mit einem iranischen Geschäftsmann den Kauf zweier Elektronenstrahlschweißmaschinen vereinbart haben.

Diese speziellen, hochpräzisen Geräte können auch für den Bau von Teilen für Rüstungsprojekte verwendet werden. Die Kölner Fahnder vermuten, dass eine der Maschinen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck über Umwege in den Iran gelangt ist. Dort könnte sie jetzt im Rahmen des Trägerraketenprogramms der islamischen Republik Verwendung finden. Seit diesem Dienstag müssen sich der Geschäftsführer und der Vertriebsleiter der Firma vor der Wirtschaftstrafkammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Geschäftsführer einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetzt zur Last. Der Vertriebsleiter ist wegen eines gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz angeklagt. Er hätte für die Vermittlung des Deals eine Provision in Höhe von 0,2 Prozent vom Kaufpreis der Elektronenstrahlschweißmaschine erhalten sollen. Eines dieser Geräte kostet knapp über zwei Millionen Euro.

Zum Auftakt der Verhandlung machten weder der Geschäftsführer noch der Vertriebsleiter Angaben zur Person noch zu den Vorwürfen aus der Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie hat das Verfahren von der Generalbundesanwaltschaft übernommen. Laut Anklage hat das Unternehmen eine der beiden Elektronenstrahlschweißmaschinen im August 2011 in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Im März 2012 war die Maschine spurlos verschwunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie sich nun in Iran befindet.

Im Oktober 2012 soll das Unternehmen beim geplanten Verkauf einer weiteren Elektronenstrahlschweißmaschine billigend in Kauf genommen haben, dass diese über Malaysia letztlich in den Iran gelangt. Die Elektronenstrahlschweißmaschine war im März 2014 bereits zur Ausfuhr bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle in Garching angemeldet. Die Maschine wurde von den Zollbehörden jedoch sichergestellt. In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Geschäftsführer des Unternehmens aus dem Landkreis es nicht nur bewusst unterlassen habe, sich die Ausfuhr der Maschinen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr genehmigen zu lassen. Er soll zudem auch noch die "Endbestimmung der Maschinen" gegenüber der Behörde verschleiert haben.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei der vorliegende Fall der "worst case", den der Gesetzgeber im Blick gehabt habe. Bei einer Verurteilung solle keiner der beiden Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Für das Verfahren vor dem Landgericht München II sind noch weitere sechs Verhandlungstage angesetzt worden. Allerdings, so die Vorsitzende Richterin, Michaela Welnhofer-Zeitler, könnte das Verfahren bereits an diesem Mittwoch ausgesetzt werden, da die Verteidiger die Vernehmung eines Entlastungszeugen in den USA abwarten wollen.

© SZ vom 18.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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