Eichenau:Weiter Streit um Fahrradstraßen

Lesezeit: 2 min

Zu wenige Radfahrer sind in der Parkstraße unterwegs, damit dort eine Fahrradstraße eingerichtet werden könnte. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Gemeinderat will rechtswidrigen Beschluss nicht aufheben

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Der Beschluss des Eichenauer Gemeinderates zur Einführung von Fahrradstraßen vom November vergangenen Jahres war rechtswidrig. Das hat die Rechtsaufsicht des Landratsamtes auf Antrag von Bürgermeister Peter Münster (FDP) festgestellt und um nochmalige Abstimmung ersucht. Der neue Antrag, den Antrag vom November aufzuheben, wurde aber in der Sitzung am Dienstagabend durch Stimmengleichheit abgelehnt. Nun wird wohl das Landratsamt den Beschluss kassieren. Ohnehin hätte es die ganze Aufregung nicht gebraucht, weil der Bürgermeister als Chef der örtlichen Straßenverkehrsbehörde die Fahrradstraße selbst hätte einführen können.

"Stur" definiert der Duden als "unbeweglich, hartnäckig". Eigenschaften, die dem Eichenauer Gemeinderat selten zugeschrieben worden sind. Doch bei einem Thema des vergangenen Jahres hat sich eine Mehrheit des sonst so flexiblen Gremiums stur gestellt. Es ging und geht immer noch um die Fahrradstraßen, zu denen sowohl die Schul- als auch die Parkstraße umgewandelt werden sollten. Eigentlich ein Antrag der Grünen, aber die Idee gefiel auch der CSU-Fraktion so gut, dass es zu einer grün-schwarzen Allianz kam. Nur: Der Beschluss, diese Fahrradstraßen einzuführen, war zwischen dieser Mehrheit und Bürgermeister Anfang an rechtlich umstritten. Und auch als jetzt die von Bürgermeister Münster angeforderte rechtsaufsichtliche Prüfung auf den Tisch kam und der Beschlusses rückgängig gemacht werden sollte, blieben die Fronten verhärtet.

Das Landratsamt ist nämlich der Auffassung, dass der Gemeinderat mit der Entscheidung zur Einführung von Fahrradstraßen hätte gar nicht befasst werden dürfen: "Die Entscheidung wäre vielmehr von Ihnen in eigener Zuständigkeit zu treffen gewesen", heißt es in dem an Münster gerichteten Schreiben. Und noch ein juristisches Detail teilte die Rechtsaufsicht mit: Der Beschluss sei zwar formell rechtswidrig gewesen, aber zunächst wirksam. Der Bürgermeister hätte diesen Beschluss also umsetzen müssen, was er aber nicht tun werde, wie Münster im November sagte.

An dem Ziel die Schulkinder der Josef-Dering-Schule und der Starzelbachschule besser zu schützen und auch andere zum Fahrradfahren zu animieren, will der Gemeinderat trotz der juristischen Differenzen festhalten. Die Befürworter setzen dabei auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die noch im Gesetzgebungsverfahren ist. Darin sind sehr viele Fördermöglichkeiten für den Fahrradverkehr enthalten. Da der Antrag im vergangenen Jahr aber auf Basis der geltenden Straßenverkehrsordnung beruhte, mussten auch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Doch auch bei großzügiger Auslegung der erhobenen Zahlen konnten die rechtlichen Anforderung an Fahrradstraßen nicht erreicht werden. Nach den Verkehrszählungen in der Roggensteiner Allee und in der Zugspitzstraße sowie vor den Schulen schloss der Gemeinderat ohnehin alle anderen als die Schul- und die Parkstraße aus. Als "deutlich unterdurchschnittlich" bezeichnete das Landratsamt die gezählten Zweiräder: in der Schulstraße zwischen 32 und 35 Prozent des Gesamtverkehrs, in der Parkstraße lediglich 25 Prozent. Die Voraussetzung, dass der Radverkehr gegenüber dem Pkw-Verkehr überwiegt, war nicht gegeben.

Gemeinderäte wie Marion Behr von den Grünen und Michael Wölfl (CSU) wollen zwar hartnäckig bleiben, was ihr Thema betrifft, aber durchaus flexibel, was die künftige Umsetzung angeht. Einen möglichen Weg ebnete schon mal Angela Heilmeier (Freie Wähler), die vorschlug "etwas Neues zu probieren". Ob das auch Heilmeiers Fraktionskollege, Altbürgermeister Sebastian Niedermeier, mittragen kann, scheint nach seine verbalen Angriffen gegen die Befürworter der Fahrradstraßen fraglich zu sein. Er warf ihnen eine doch weltfremde Sicht der Dinge vor und begründete dies mit seinen täglichen Beobachtungen im Ort.

© SZ vom 30.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: