Eichenau:Vereine und Datenschutz

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Jurist erklärt die Fallstricke der neuen Verordnung

Von Luca Thiel, Eichenau

Wie wirkt sich die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Vereine aus? Mehr als 50 Interessierte sind ins Bürgerzentrum Eichenau gekommen, um sich darüber informieren zu lassen. Eingeladen haben dazu Benjamin Miskowitsch, der Landtagskandidat der CSU im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost und der Kreisverband Fürstenfeldbruck der Jungen Union. Es spricht der Datenschutz-Referent und Juristen Florian Meißner.

Seit Ende Mai gilt eine neue Regelung in der Datenverarbeitung, die der Vereinheitlichung und Verbesserung des Schutzes von personenbezogenen Angaben dienen soll. Für Vereine, die diese Informationen zum Zweck der Organisation sammeln oder sammelten, bedeute das mehr "bürokratische Hürden", wie Meißner sagt. Insgesamt resultiere daraus mehr Aufwand als bisher.

Das Ziel des Vortrags ist es, über die grundlegenden Neuheiten aufzuklären, indem vom "Juristen-Deutsch" ins "Normal-Deutsch" übersetzt wird. Bereits nach wenigen Minuten wird deutlich, welche Unsicherheiten und Unklarheiten im Publikum herrschen. Florian Meißner muss trotz des hohen Gesprächsbedarfs sämtliche Fragen nach hinten verschieben, er widmet sich vorerst seiner Präsentation.

Das Auskunftsrecht und das Recht auf Löschen der Daten sind hierbei die ersten Punkte. Ein Mitglied, dessen Daten der Verein besitze, habe das Recht, jederzeit nach dem Verwendungszweck zu fragen und gegebenenfalls die Löschung der zu veranlassen, erklärt Meißner. Letzteres könne aber mit einem Vereinsaustritt gleichgesetzt werden. Zusätzlich gelte eine verschärfte Dokumentationspflicht. Jeder Verein, der Daten speichere, müsse erfassen wann, warum, woher und von wem was gespeichert wurde. Der Verein habe die Aufgabe, jedes Mitglied über seine "Datenverarbeitungspolitik" aufzuklären. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld.

Der womöglich umstrittenste Punkt des Abends bezog sich auf das Fotografieren bei Veranstaltungen und Versammlungen. "Darf man ein Bild vom Pfarrer auf der Homepage hochladen, wenn im Hintergrund zwei jugendliche Ministranten zu sehen sind?", war dazu eine Frage. Das Bild dürfe hochgeladen werden, wenn die Ministranten nicht zu erkennen seien. Seien sie zu erkennen und unter 16, müssten die Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Seien sie älter, dürfe das Foto hochgeladen werden, da der Pfarrer im Vordergrund stehe.

Zum besseren Verständnis verteilte der Jurist zwei Skripte der CSU, einmal die "Zehn-Punkte-Liste für Vereine" und den "Leitfaden zum Datenschutz - Kurzversion", die als Anleitung und Orientierung fungieren können. Darin geht es um den Umgang mit sozialen Netzwerken, Mitgliederdaten, Daten von Nicht-Mitgliedern, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Angaben auf der Homepage. Das Interesse war groß. Im Anschluss an den offiziellen Vortrag beantwortete Florian Meißner eine Vielzahl von Fragen zu Einzelfällen und speziellen Situationen.

© SZ vom 22.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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